04.09.2015, 13:15 Uhr

Manor misst Kundenströme über Smartphones - Konsumentenschützerin findets «schauderhaft»

Der Detailhändler Manor wird von der Stiftung für Konsumentenschutz für die Überwachung seiner Kunden im Basler Warenhaus harsch kritisiert. Gemäss Eidgenössischem Datenschutzbeauftragtem ist das Personen-Tracking (noch) gesetzeskonform.
Ein Schild in der Lebensmittelabteilung des Detailhändlers Manor sorgt für Aufregung bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Auf dem Schild steht: «Wir führen derzeit eine anonyme statistische Studie der Besucherströme durch. Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, deaktivieren Sie bitte WLAN- und Bluetooth-Funktionen auf Ihrem Mobiltelefon». Seit Mitte Juli trackt Manor seine Kunden und wertet die gesammelten Daten mithilfe einer belgischen Partnerfirma aus, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Wer seine MAC-Adresse nicht an Manor senden möchte, muss bei einem Einkauf WLAN oder Bluetooth auf seinem Smartphone deaktivieren.  «Unser Ziel ist nicht, einzelne Personen zu identifizieren», sagt Elle Steinbrecher, bei Manor Corporate Communications Director und Mediensprecherin. «Dies ist mit der angewendeten Technik auch gar nicht möglich.» Vielmehr wolle man im Warenhaus die Besucherströme messen, um die Ergebnisse in einen geplanten Umbau der Lebensmittelabteilung einfliessen zu lassen. Dazu möchte man bei Manor wissen, wie lange sich Kunden an welcher Stelle aufhalten oder wie lange sie an der Kasse anstehen. Gemessen werden laut Manor lediglich Bewegungen und Verweildauer der Kunden, weitere Informationen erhält das Warenhaus aus der Überwachung nach eigenen Angaben nicht. 

Stiftung für Konsumentenschutz alarmiert

Manor bewegt sich mit dem Tracking-Projekt im gesetzlichen Rahmen, wie Francis Meier, Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, gegenüber dem «Tagesanzeiger» festhält. Eine Einwilligung von Kunden sei erst nötig wenn Daten dazu genutzt würden, das Verhalten einzelner Personen auszuwerten. Dennoch ist die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen das Kundentracking, wie SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder dem «Tagesanzeiger» sagt: «Wir beobachten diese Entwicklung mit Schaudern. Einhalt gebieten kann man dem mit dem gültigen Datenschutzgesetz aber leider nicht.» Das Tracking im Basler Manor-Warenhaus läuft noch bis zum morgigen Samstag. Wie der «Tagesanzeiger» schreibt, planen grosse Schweizer Detailhändler momentan keine ähnlichen Projekte. Der Bundesrat sprach sich im April fr eine Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) aus. Mit der Revision des «DSG» will der Bundesrat die Daten-Kontrolle- und Herrschaft verbessern und prüfen, ob Rechtsansprüche betroffener Personen sowie die Verfahren zur Rechtsdurchsetzung gestärkt werden sollen.



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