02.08.2016, 13:12 Uhr

Luzerner Kantonsspital darf 66 Millionen Franken für IT-System ausgeben

Das Luzerner Kantonsspital kann ein neues Klinikinformationssystem für 66 Millionen Franken bei Epic in den USA einkaufen. Das Kantonsgericht hat die Beschwerde von T-Systems Schweiz abgewiesen.
Das Luzerner Kantonsspital kann ein neues Klinikinformationssystem für 66 Millionen Franken bei Epic in den USA einkaufen. Das Kantonsgericht hat die Beschwerde von T-Systems Schweiz abgewiesen. Die in Zollikofen/Bern ansässige Firma hatte ein Projekt für 8 Millionen Franken offeriert. Das Luzerner Kantonsgericht kommt in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil nach der Prüfung sämtlicher Vergabekriterien zum Schluss, dass die Bewertung durch das Kantonsspital insgesamt angemessen und sachlich erfolgt sei. Die Rangierung der Offerten und der sich daraus ergebende Zuschlag an die Erstplatzierte sei korrekt. T-Systems Schweiz muss die amtlichen Kosten von 30'000 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Schweizweit führende Spitalinformatik

Das Luzerner Kantonsspital will mit einem neuen papierfreien Computersystem jederzeit an allen drei Standorten die Informationen für die Patientenversorgung sicherstellen. Ziel des Luzerner Spitals ist der Aufbau einer schweizweit führenden Spitalinformatik. Die Ausschreibung dazu fand im Sommer 2015 statt. Zu den Zuschlagskriterien zählten etwa funktionale Anforderungen, der Preis, die Anbieterpräsentation sowie Referenzbesuche. Insgesamt gingen sechs Offerten ein. Im Dezember 2015 erteilte die Spitalleitung den Zuschlag an die in den USA ansässige Firma Epic für 66 Millionen Franken. Der Auftrag umfasst Investitionen und die Betriebskosten für acht Jahre. Das günstigste Angebot gab allerdings T-Systems Schweiz ab, mit 8 Millionen Franken lag es weit unter der Epic-Offerte. T-Systems landete bei der Vergabe auf Platz drei. Das Unternehmen reichte Beschwerde gegen den Entscheid ein. Es bemängelte, dass sie zu tief bewertet worden seien und kritisierte die Bewertung insgesamt.

Sparargument nicht berücksichtigt

Dem Kantonsspital wurde im Gerichtsverfahren zudem vorgeworfen, dass es ungeachtet der grossen Sparmassnahmen des Kantons ein derart teures System beschaffen wolle. Es wurde der Klinik nahegelegt, auf ein preisgünstigeres Produkt einzusteigen. Das Sparargument berücksichtigte das Gericht bei der Beurteilung des Vergabeentscheids allerdings nicht. Ob und in welchem Umfang ein Gemeinwesen oder ein aus der ordentlichen Verwaltung ausgegliedertes selbständiges Unternehmen des Kantons sich eine Leistung beschaffen wolle, sei Sache der jeweils zuständigen Leitungsgremien, schreibt das Kantonsgericht. Das oberste Luzerner Gericht beanstandete die vom Kantonsspital gewählte Kombination von Preisgewichtung und Bewertungsmethode zwar. Eine Korrektur zu Gunsten der günstigsten Offerte konnte das Gesamtergebnis aber nicht in Frage stellen, heisst es im Urteil. Weil sich die Offerte von T-Systems Schweiz zudem als mangelhaft erwies, sei sie entsprechend tief bewertet worden. Das Angebot von Epic qualifizierte das Gericht dagegen als vollständig und verständlich. Deshalb habe sie hierfür zu Recht die entsprechende hohe Bewertung erhalten, schreibt das Kantonsgericht.



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