09.05.2014, 11:41 Uhr

Kanton Zürich führt GPS-Überwachung ein

Der Kanton Zürich startet im Herbst 2014 den Versuch, Straftäter und Beschuldigte mit GPS zu überwachen. Das Projekt kostet 7,4 Millionen Franken und soll 5 Jahre dauern.
Der Kanton Zürich will Straftäter künftig via GPS überwachen (Bild: Securiton AG)
Ab Herbst wird in Zürich GPS-Überwachung bei Jungkriminellen eingesetzt. Ein Pilotversuch bei der Überwachung von Vollzugslockerungen von jungen Straftätern im Massnahmenzentrum Uitikon sowie bei jugendstrafrechtlichen Interventionen der Jugendanwaltschaften soll zeigen, ob das sogenannte Electronic Monitoring einen Mehrwert schafft. Die Jugendlichen erhalten ein von der Firma Securiton entwickeltes Electronic-Monitoring-System angelegt, das aus einem fest verbundenen Sender am Fussgelenk besteht und von dort Signale an eine Überwachungszentrale übermittelt. Der Aufenthalt wird sowohl über Radio Frequency (RF) wie auch GPS erfasst. Während bereits Erfahrungen mit RF gesammelt wurden, sei GPS-Technologie Schweizer Justizvollzug bisher wenig eingesetzt worden, erklärte Justizdirektor Martin Graf an einer Medienkonferenz. Graf erhofft sich aus dem Versuch deshalb Erkenntnisse für einen qualitativ hochstehenden und effizienten Strafvollzug für die ganze Schweiz.

Alkohol- und Kontaktverbot überwachen

GPS biete ein breites Spektrum an Kontrollmöglichkeiten. So soll nicht nur die Einhaltung des klassischen Hausarrests überwacht werden können, sondern auch weitere örtliche Auflagen wie Rayonverbote. Zusätzlich zur Überwachung können die Alkoholabstinenz und das Kontaktverbot überwacht werden. Die Alkoholüberwachung ist möglich, weil die Basisstation mit einem Alkoholmessgerät ausgestattet ist, an dem die überwachte Person jederzeit zur Ablegung einen Alkoholtest aufgefordert werden kann. Während der Ausführung wird die überwachte Person über eine Gesichtserkennung verifiziert. Regierungsrat Martin Graf sprach auch über die Möglichkeiten und Grenzen des Systems. Electronic Monitoring könne dazu eingesetzt werden, Aufenthaltsorte zu überwachen, die Einhaltung von Auflagen zu kontrollieren und rasch bei Straftätern zu intervenieren, die eine unmittelbare Reaktion benötigen. Allerdings sei es nicht geeignet, Straftaten zu vermeiden oder Fluchten zu verhindern. Electronig Monitoring sei darum für gefährliche Straftäter keine Lösung. Ansonsten aber eine sinnvolle Vollzugsform, weil sie die Straftäter stark fordert, da diese sich im gewohnten Umfeld bewähren müssten. Weil die so überwachten nicht inhaftiert sind, geht der Justizdirektor von Kosteneinsparungen in diesem Bereich aus.

7,4 Millionen Franken für 5 Jahre

Im Massnahmenzentrum Uitikon werden Urlaubsprogramm, Rayonverbot, Übernachtungsadressen und Alkoholverbot überwacht werden. Bei Jugendlichen, denen Überwachungsmassnahmen im Rahmen von Jugendstraf- und Jugendstraf- und Jugnestrafvollzugsverfahren auferlegt wurden, wird kontrolliert, ob sie Hausarrest/Tagesstruktur, Rayonarrest, Unterstützungsmassnahmen und Rayonverbot einhalten. Die Projektphase mit Electronic Monitoring ist auf 5 Jahre ausgelegt und kostet 7,4 Millionen Franken. Davon gehen 3,5 Millionen in die Infrastruktur und 3,9 Millionen in Personalressourcen und die Evaluation.



Das könnte Sie auch interessieren