28.10.2011, 09:47 Uhr

E-Gov-Zusammenarbeit muss erneuert werden

Eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in Sachen E-Government läuft Ende Jahr aus. Trotz dem Njet der Kantone zu einer Personalaufstockung ist der Steurungsausschuss frohen Mutes, bis Ende Jahr eine neue Vereinbarung in trockenen Tüchern zu haben.
Bis Ende Jahr muss die neue Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen zu E-Government stehen.
Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz, die 2007 zwischen Bund und Kantonen abgeschlossen worden ist, gilt bis Ende 2011. Der Steuerungsausschuss hatte deshalb die Geschäftsstelle E-Government Schweiz im Jahr 2010 beauftragt, unter Einbezug der wichtigsten E-Government-Akteure die Erneuerung der Rahmenvereinbarung vorzubereiten. 

Erneuerung der Rahmenvereinbarung

Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz hatte diesen Frühling in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die künftigen Stossrichtungen in einem Entwurf für die neue Rahmenvereinbarung konkretisiert. Die Bundesämter, die Kantone und weitere Organisationen wie die Kommunalverbände konnten sich im Sommer 2011 in einer Vernehmlassung zum Entwurf äussern. Dieser Entwurf beinhaltet insbesondere folgende neuen Elemente:
  • Aktionsplan für die finanzielle und inhaltliche Unterstützung von ausgewählten priorisierten Vorhaben;
  • Stärkere zentrale Steuerung;
  • Gemeinsame Finanzierungsgrundlagen, um den Aktionsplan und die zusätzlichen Aufgaben gewährleisten zu können, inklusive dem dazu notwendigen Ausbau der Geschäftsstelle E-Government Schweiz.
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Kein Geld für zusätzliches Personal

Zwar begrüssen die Kantonsregierungen die Schaffung eines gemeinsam getragenen Aktionsplans, sie sind jedoch nicht bereit, den zusätzlichen Personalbedarf in der Geschäftsstelle mitzufinanzieren. Der Steuerungsausschuss hat von diesem Entscheid nach eigenem Bekunden mit Bedauern Kenntnis genommen. Er hat die Geschäftsstelle beauftragt, einen Vorschlag für eine Aufgabenpriorisierung zu erarbeiten, die sich an den vorhanden Personalmitteln orientiert, und ihm diesen an seiner nächsten Sitzung vorzulegen. Dem Bundesrat und den Kantonen soll noch vor Ende 2011 eine bereinigte Version der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich E-Government zur Verabschiedung vorgelegt werden. Lesen Sie auf der nächsten Seite welche sieben E-Government-Vorhaben in letzter Zeit umgesetzt wurden

Sieben weitere Vorhaben umgesetzt

Der Steuerungsausschuss hat zudem vom Umsetzungsstand der E-Government-Strategie Kenntnis genommen und den Abschluss von weiteren sieben Vorhaben genehmigt. Folgende E-Government-Vorhaben sind zu mindestens 80 Prozent in Betrieb gegangen:
  • Zugang zu Rechtsdaten
  • Einheitliches Inventar und Referenzdatenbank öffentlicher Leistungen
  • Einheitlicher Unternehmensidentifikator
  • Registerharmonisierung
  • Zugang zu elektronischen öffentlichen Leistungen (Portale)
  • Verzeichnisdienst der Schweizer Behörden
  • Dienst für den übergreifenden elektronischen Datenaustausch
Somit sind nun bereits 17 Vorhaben abgeschlossen. Weitere Vorhaben stehen kurz vor dem Realisierungsabschluss, so dass bis Ende 2012 rund zwei Drittel der bisherigen 45 prioritären E-Government-Vorhaben umgesetzt sein werden.



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