Durchblick bei Open Source

Viele Entwickler nutzen für eigene Softwareprojekte Open Source Softwaremodule unter der GNU General Public License (GPL) oder der GNU Lesser General Public License (LGPL). Dabei werden die rechtlichen Konsequenzen oft zu wenig bedacht.

Wer Software öffentlich zugänglich machen will, muss einige rechtliche Aspekte beachten.Wer Software öffentlich zugänglich machen will, muss einige rechtliche Aspekte beachten.

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» Von Matthias Ebneter *, 23.10.2012 10:31.

*Der Autor ist Rechtsanwalt bei Rentsch Partner AG in Zürich und Spezialist für IT-Recht.

Hintergrund von GPL und LGPL 

Die GPLv1 (erste Version) wurde im Januar 1989 von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projekts, für die Free Software Foundation, Inc. verfasst und umfasste rund 4 A4-Seiten. Wenige Jahre später (1991) wurde eine zweite Version der GPL (GPLv2) publiziert, die bereits etwas länger war. Erheblicher waren aber die Änderungen in der dritten Version (GPLv3), welche 2007 veröffentlicht wurde und rund zehn A4-Seiten umfasst.

Die LGPL wurde 1991 von der Free Software Foundation, Inc. in einer ersten Version (damals noch als GNU Library Public License) zeitgleich mit der GPLv2 veröffentlicht und speziell für die Verwendung mit Softwarebibliotheken verfasst, für welche sich die Bestimmungen der GPL oftmals als zu streng erwiesen. Die LGPL wurde 1999 in einer Version 2.1 überarbeitet (LGPLv2.1). Die aktuelle Version 3 (LGPLv3) wurde gleichzeitig mit der GPLv3 veröffentlicht (hat aber immer noch auf 3 A4-Seiten Platz).

Richard Stallman hatte das Ziel, eine Open Source Lizenz mit strengem Copyleft (als Kontrapunkt zum Copyright) zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. Mit der LGPL sollte eine von der GPL abgeleitet, aber weniger strenge Version der GPL geschaffen werden (beschränktes Copyleft).

Die Bewegung der Free Software Foundation

Die GNU Lizenzen sind Produkte der Free Software Foundation, einer Stiftung, die 1985 von Richard Stallman als gemeinnützige Organisation mit dem ideellen Zweck gegründet wurde, freie (beziehungsweise Open Source) Software zu fördern und für diese Arbeit Spenden zu sammeln.

Die wesentlichen Prinzipien oder Freiheiten, welche von der Free Software Foundation verfochten werden, sind (1) die Freiheit, Software für jeden Zweck auszuführen beziehungsweise zu nutzen, (2) die Freiheit, die Funktionsweise der Software zu untersuchen und eigenen Bedürfnissen anzupassen (der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung), (3) die Freiheit, die Software weiterzuverbreiten, und (4) die Freiheit, die Software zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben (der Zugang zum Quellcode ist auch dafür Voraussetzung). Damit diese Freiheiten durchsetzbar sind, müssen sie grundsätzlich dauerhaft und unwiderruflich gelten.

Freie Software darf grundsätzlich auch kommerziell verwertet werden, solange gleichzeitig die Lizenzbedingungen eingehalten werden. Allerdings sehen sowohl die GPL als auch die LGPL vor, dass eine Lizenzgebühr nur für die Kosten der Kopie und der Verbreitung, oder für eigene Garantieleistungen verlangt werden darf. Selbstredend darf auch für die Beratung im Zusammenhang mit Open Source Software ein Entgelt verlangt werden.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Die wesentlichen Pflichten bei der Verbreitung unveränderter Software

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