03.11.2017, 09:48 Uhr
Intelligente Messgeräte verraten viel über Konsumenten
Intelligente Strommessgeräte geben Konsumenten und Netzbetreibern in Echtzeit Aufschluss über den Stromverbrauch, lassen aber auch tief in das Verhalten von Personen blicken. Der Bundesrat hat deshalb nun Datenschutzbestimmungen erlassen.
In den kommenden Jahren werden in Haushalten intelligente Strommessgeräte (Smart Meter) installiert, die heikle Daten sammeln. Diese ermitteln etwa den genauen Zeitpunkt des Stromverbrauchs, damit die Informationen zum Stromsparen und zur Steuerung der Strommengen verwendet werden können. Der Stromkonsument kann seinen Verbrauch so in eine Zeit mit geringerer Netzbelastung und tieferem Strompreis verschieben, und der Netzbetreiber kann die Ein- und Ausspeisung von Strom modulieren. Auf der anderen Seite lassen detaillierte Informationen zum Stromverbrauch Rückschlüsse auf das Verhalten einer Person zu – beispielsweise lässt sich daraus ablesen, wann sie zu Hause ist. Der Bundesrat hat deshalb auch Datenschutzbestimmungen erlassen. Die Regeln schreiben vor, dass der Netzbetreiber den Verbrauch – die sogenannten Lastgangwerte – nicht häufiger als alle fünfzehn Minuten ermitteln darf. Gespeichert werden die Daten mindestens sechzig Tage. Der Stromkonsument selbst soll ein Gerät direkt an den Stromzähler anschliessen und so den Verbrauch ermitteln können. Zudem muss ihm eine Auswahl der ihn betreffenden Daten leicht verständlich zur Verfügung gestellt werden, inklusive Stromsparpotenzialen.
Netzbetreiber am längeren Hebel
Gegen solche intelligenten Messsysteme können sich die Konsumentinnen und Konsumenten nicht wehren. Intelligente Steuer- und Regelsysteme dürfen dagegen nur mit ihrer Zustimmung installiert werden. Bereits installierte Steuer- und Regelsysteme darf der Netzbetreiber solange einsetzen, bis der Endverbraucher den Einsatz ausdrücklich untersagt. Ohne Zustimmung dürfen Steuer- und Regelungssysteme dann installiert werden, wenn damit eine erhebliche Gefährdung des sicheren Netzbetriebs verhindert werden kann. Wie stark der Konsument davon profitiert, dass er eine Steuerung erlaubt, wird zwischen den Parteien vertraglich vereinbart. Die Vergütung soll angemessen sein und auf sachlichen Kriterien beruhen. Daten aus dem Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelsystem dürfen von den Netzbetreibern nur zu vorgegebenen Zwecken verwendet werden. Zudem dürfen die Betreiber Daten, die Rückschlüsse auf eine konkrete Person zulassen, nur pseudonymisiert bearbeiten. Mitarbeitende des Netzbetreibers können somit die Personendaten nicht direkt einer Person zuordnen. Erst bei der Rechnungsstellung wird das Pseudonym schliesslich der entspechenden Person zugeordnet. Ferner dürfen nur intelligente Systeme eingesetzt werden, deren Elemente auf Datensicherheit hin geprüft wurden.