26.03.2015, 12:04 Uhr

Rekordhoch bei Phishing-Fallen in der Schweiz

Gemäss KOBIK wurden im Jahr 2014 über 10 000 Meldungen zu kriminellen Handlungen im Internet gemeldet. Die meisten Täter hatten es auf das Portemonnaie ihrer Opfer abgesehen.
Insgesamt 10 214 Verdachtsmeldungen hat die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) im Jahr 2014 erhalten. Zwei Drittel davon betreffen Straftaten, bei denen die jeweiligen Opfer das Ziel von Phishing-Fallen oder ähnlichen Betrugsversuchen wurden. Insgesamt entspricht das einer Steigerung von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ebay und Co. - ein Tummelbecken für Betrüger?

Ein grosser Teil der Betrugsversuche fanden auf Auktions- und Kleinanzeigenplattformen statt, wie die KOBIK meldet. Dabei werden potentielle Käufer mit besonders günstigen Angeboten für elektronische Gadgets, wie Smartphones oder Tablets, zu Vorauszahlungen bewegt. Freilich ohne das erworbene Produkt auch zu liefern. Da Vorauszahlungen auf diesen Plattformen üblich sind, ist es schwierig, seriösen von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Weiter hat auch der Datendiebstahl zugenommen. Durch Phishing-Attacken wird versucht, an sensible Daten wie Passwörter, Kontonummern oder E-Mail-Adressen zu kommen. Diese Informationen werden zur Herstellung von glaubwürdigen Phishing-Mails benutzt, welche die Empfänger durch Umleitungen auf unseriöse Websites lockt oder zu Geldüberweisungen an vermeintlich seriöse Unternehmen drängt. Davon betroffen sind sowohl Privatpersonen, wie auch KMUs. Den bisherigen Gesamtschaden durch solche Phishing-Mails schätzt die KOBIK auf mehrere Millionen Franken ein.

Weniger Meldungen zu Sexual-Delikten

Weiter meldet die KOBIK eine Abnahme zu Meldungen, welchen sexuelle Motive zugrunde liegen. Meldungen zur «Verletzung der sexuellen Integrität» haben um über 50 Prozent abgenommen. Im Internet versteht man unter «Verletzung der sexuellen Integrität» beispielweise sexuelle Belästigungen auf sozialen Netzwerken oder per E-Mail sowie die Verbreitung oder Konsumation verbotener pornografischer Inhalte. Auch zu Pädokriminalität, also die sexuelle Belästigung Minderjähriger oder der Konsum von Kinderpornografie, seien weniger Meldungen eingegangen. Diese schreibt die KOBIK einer verbesserten gesetzlichen Grundlage, effizienterer Zusammenarbeit mit Interpol und Schweizer Providern, allerdings auch einer Verschiebung des Materials ins Darknet zu. Eine generelle Abnahme pornografischen Materials läge nämlich nicht vor. Dies zeigt auch eine Beschlagnahme in Kanada auf: Bei einer Polizeiaktion wurden insgesamt 1,3 Petabyte (1,2 Millionen Gigabyte) an verbotenen pornografischen Inhalten konfisziert.



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