15.06.2012, 13:28 Uhr

Assange wird abgeschoben

Das oberste Gericht Großbritanniens hat den Einspruch von Julian Assange gegen dessen Auslieferung nach Schweden abgelehnt. In Schweden droht dem Wikileaks-Gründer eine Anklage wegen sexueller Belästigung beziehungsweise Vergewaltigung.
Julian Assange, der Gründer von Wikileaks, schaut seiner Auslieferung entgegen.
Ende Mai 2012 hatte der oberste Gerichtshof von Großbritannien entschieden, dass Wikileaks-Gründer Julian Assange an Schweden ausgeliefert werden muss (Computerworld.ch berichtete). Die Rechtsanwälte von Julian Assange hatte daraufhin die Überprüfung des Auslieferungsentscheids gefordert. Das lehnten die sieben Richter des obersten Gerichts nun ab. Bis die Auslieferung tatsächlich vollzogen werden kann, vergehen aber noch zwei Wochen. Diese Frist legte das Gericht fest. In Schweden wartet auf Julian Assange eine Anklage wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung von zwei Frauen. Viel härter könnte es ihn aber treffen, wenn Schweden den Wikileaks-Gründer an die USA ausliefern sollte. Denn die USA wollen Assange wegen der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten auf der Enthüllungsplattform Wikileaks zur Rechenschaft ziehen. Wie die konkrete Anklageerhebung in den Vereinigten Staaten aussehen wird und ob Schweden dann dem Auslieferungsersuchen der USA nachkommen wird, steht derzeit aber noch in den Sternen. Assange kann sich noch an den Europäischen Gerichtshof wenden. Das hat aber keine aufschiebende Wirkung für den jetzt bestätigten Auslieferungsbescheid an Schweden.



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