27.06.2011, 16:47 Uhr

Schweizer Datenschützer rügt Google und Facebook

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür kritisiert Facebook und Google für deren laschen Umgang mit dem Thema Datenschutz.
Mit sensiblen Daten sollte man sorgsam umgehen
Der aktuelle Jahresbericht des Eidgenössischen Datenschützers Hanspeter Thür behandelt auf über 200 Seiten die aktuelle Lage zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte in der Schweiz. In dem Bericht ist natürlich auch der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu Google Street View ein Thema. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hebt Thür die Wichtigkeit des Verfahrens hervor. Zwei Punkte seien im Zusammenhang mit Street View zentral: Erstens die Frage, nach welchem Recht ein global verfügbarer Dienst wie Street View behandelt werden sollte. Googles Haltung, für die Schweizer Rechtslage nicht verantwortlich zu sein, sei fatal. Es dürfte in diesem Zusammenhang nicht nur das Recht des Landes, in dem ein Dienst beheimatet ist, gelten.
Der zweite zentrale Punkt, den Thür hervorhebt, ist die Problematik automatisierter Software, im konkreten Fall von Bildbearbeitungs-Software. Ein solches Programm sollte Gesichter und Autokennzeichen in Street View unkenntlich machen, wies aber eine relativ hohe Fehlerquote auf. Wenn es um Datenschutz geht, dürfe man eine solche Fehlerquote nicht in Kauf nehmen, so Thür. Auf politischer Eben hebt der oberste Schweizer Datenschützer die Wichtigkeit einer klaren Rechtslage hervor. Der Bundesrat habe eine Evaluation der Wirksamkeit des Datenschutzgesetzes in Auftrag gegeben und wird das Parlament Ende Jahr über allfälligen Handlungsbedarf informieren. Auf der nächsten Seite: «Auch Facebook in der Kritik» Wichtig ist gemäss Thür, dass künftig Dienstleistungen wie Street View erst nach einer Prüfung der datenschutzrechtlichen Situation veröffentlicht werden dürfen. Es sei sowohl für Kunden als auch für die Firmen schlecht, wenn Produkte nach deren Lancierung wieder gestoppt werden müssen, weil erst dann auf eine bestehende Datenschutzproblematik reagiert werden kann.

Auch Facebook in der Kritik

In Bezug auf soziale Netzwerke wie Facebook wies der Datenschutzbeauftragte auf die schwierige Frage der Verantwortlichkeit hin, wenn Mitglieder über das Netzwerk Daten über Dritte ohne deren Wissen veröffentlichen. Hiermit ist unter anderem die automatische Gesichtserkennung gemeint, die Facebook kürzlich hierzulande eingeführt hatte. Drittpersonen können damit - ohne ihrer Zustimmung - auf Fotos markiert werden. Besonderen Wert legt Thür zudem auf die öffentliche Sensibilisierung und Aufklärung bezüglich bestehender Datenschutzproblematiken. In diesem Zusammenhang lobte er etwa die Internetkampagne «NetLa – meine Daten gehören mir!», die Kinder und Jugendliche den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Informationen im Internet lehren soll und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) unterstützt wurde. Der komplette Edöb-Jahresbericht findet sich auf Edoeb.admin.ch.
Harald Schodl



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