24.07.2012, 13:17 Uhr

Moneyhouse.ch fühlt sich ungerecht behandelt

Itonex, die Betreiberin von Moneyhouse.ch, kommt dem Gerichtsbeschluss nach und hat seine Personensuche deaktiviert. Das vom Gericht gewählte Vorgehen wird aber als unverhältnismässig empfunden.
Im Bundesverwaltungsgericht (Abbildung: Die Empfangshalle) wird über den Moneyhouse.ch-Fall entschieden.
Die Personensuche bei Moneyhouse.ch gibt es nicht mehr. Wie der «Kleinreport» berichtet, ist die Betreiberfirma Itonex der superprovisorischen Verfügung des Gerichts nachgekommen. Allerdings nur provisorisch, wie es laut Kleinreport in der Mitteilung heisst.  Bei Itonex ist man ob des Vorgehens des Gerichts überrascht. «Aufgrund der bisher bekannten Fakten erscheint das vom Eidgeno?ssischen Datenschutzbeauftragten gewa?hlte Vorgehen nach Auffassung der Itonex AG vo?llig unverha?ltnisma?ssig», soll in der Mitteilung zu lesen sein. Darum analysiert das Unternehmen nun die Vorwürfe des Edöb und wird im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht seine Sicht der Dinge darlegen, heisst es weiter. Die Firma betont, dass es sich bei der Beschaffung und Bearbeitung der Daten an sa?mtliche gesetzlichen Vorgaben gehalten habe. Letzten Freitag wurde Moneyhouse.ch mittels superprovisorische Massnahme vom Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, die Personensuche zu deaktivieren. Grund war eine Beschwerde des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb) Hanspeter Thür, bei dem sich diverse Privatpersonen beschwert hatten, weil auf Moneyhouse.ch ihre Adresse zu finden war, obwohl sie dies nicht wünschten. Gegenüber Computerworld.ch war bisher niemand von Itonex zu einer Stellungsnahme bereit.



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