Schweizer Gesetz 04.12.2012, 11:40 Uhr

Garantieverlängerung ab 2013

Per 1. Januar 2013 tritt das überarbeitete Schweizer Obligationenrecht in Kraft. Zwei Jahre Gewährleistungsfrist sind dann gesetzlich vorgeschrieben.
Zwei Jahre Garantie sind ab 2013 ein Muss
Auf den 1. Januar 2013 tritt die Revision des Obligationenrechts (OR) in Kraft, die eine Gewährleistungsfrist von mindestens zwei Jahren vorschreibt. Das heisst: Grundsätzlich muss ab nächstem Jahr auf alle Produkte, die neu gekauft werden, eine zweijährige Garantie gewährt werden. Dies gilt auch für alle Produkte aus der Computer- und Unterhaltungselektronik. Lediglich Software ist davon ausgenommen, da es sich bei Software-Lizenzen nicht um Kaufverträge im eigentlichen Sinne handelt. Ansonsten aber sind zwei Jahre Garantie neu Pflicht – sei es für das neue Tablet oder Smartphone, den neuen Fernseher oder Computer.

Ein kleines Schlupfloch gibt es zwar nach wie vor, wie Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), gegenüber Computerworld.ch mahnt: «Der Verkäufer kann theoretisch komplett auf die Garantieleistung verzichten. Dies muss aber klar und deutlich kommuniziert werden und darf nicht einfach irgendwo in den AGB stehen.»

Die neue OR-Bestimmung gilt ausserdem nur für Kaufverträge zwischen Händler und Konsumenten, also nicht zwischen zwei Händlern. Ebenfalls trifft sie nicht auf Occasionsverkäufe zu (dazu zählen beispielsweise auch retournierte Waren) – dort beträgt die Mindestgewährleistungsfrist bei mangelhafter Ware neu ein Jahr. Lesen Sie auf der nächsten Seite: Rückwirkende Garantieverlängerung

Rückwirkende Garantieverlängerung

Nicht klar geregelt ist laut Sara Stalder die rückwirkende Gültigkeit des neuen Obligationenrechts. Einige Händler, wie z.B. Brack, bieten die zweijährige Garantie rückwirkend auch für Produkte, die im Jahr 2012 mit einer lediglich zwölfmonatigen Garantie gekauft wurden. Brack geht sogar noch weiter und gewährt die Zweijahresgarantie bereits jetzt auf alle Produkte.

Die Geschäftsleiterin der SKS rät Kunden, sich die verlängerte Garantie bei einem Kauf vor Ablauf des Jahres schriftlich festhalten zu lassen. Wer sich dieses Jahr ein Produkt mit lediglich zwölf Monaten Garantie gekauft hat und nach Ablauf dieser Frist einen Mangel entdeckt, soll zumindest versuchen, eine Garantieabwicklung zu erreichen.

Was müssen Konsumenten im Zusammenhang mit dem revidierten OR noch beachten? «Aufgrund der längeren gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist werden Garantieverlängerungen, wie sie oft angeboten werden, unter Umständen hinfällig», so Sara Stalder. Der Kunde solle sich genau überlegen, ob er von solchen Angeboten noch Gebrauch machen will.



Das könnte Sie auch interessieren