25.02.2015, 11:51 Uhr

Wie weiter mit dem Mobilfunk in der Schweiz?

Wie sollen die Schweizer Mobilfunknetze den zunehmenden Datenverkehr bewältigen dürfen? Mit mehr Antennen oder mit einer Anpassung der Strahlenschutzverordnung? Der Bund hat eine Auslegeordnung publiziert.
Die mobile Internetnutzung wird immer beliebter. Folglich werden die Mobilfunknetze in den nächsten Jahren auch immer mehr Daten transportieren müssen. Damit die Netze diesen Anstieg bewältigen können, seien Anpassungen unabdingbar, heisst es in einem nun verffentlichten Bericht des Bundesrates über zukunftstaugliche Mobilfunknetze. Die Kapazität der Netze könne dabei durch verschiedene Massnahmen erhöht werden: durch die Nutzung zusätzlicher Funkfrequenzen, die Einführung neuer Technologien oder die Verdichtung der Netze durch den Bau neuer Antennen. Aufgrund der Grenzwerte, die in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vorgesehen sind, sei es allerdings oft nicht möglich, die Leistung der bestehenden Anlagen zu erhöhen, hält der Bericht weiter fest.


Bei der Ausarbeitung des Berichts wurden verschiedene Änderungen des rechtlichen Rahmens in Betracht gezogen. «Insbesondere die Lockerung der Grenzwerte, die die NISV vorschreibt, würde es ermöglichen, die bestehenden Anlagen besser zu nutzen und den künftigen Bedarf an neuen Standorten für Antennen merklich zu verringern», heisst es. Dies hätte jedoch eine Zunahme der Strahlung rund um die Basisstationen zur Folge.

Der Bericht, der unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und der Mitwirkung der Bundesämter für Umwelt (BAFU), Gesundheit (BAG), Verkehr (BAV) und Raumentwicklung (ARE) erarbeitet wurde, ist die Antwort auf die Postulate von FDP-Nationalrat Ruedi Noser («Zukunftstaugliche Mobilfunknetze») und der FDP-Fraktion («Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen»). Entschieden ist aber noch nichts: Der Report soll als Grundlage für die Beratungen im Parlament dienen. Das Ergebnis der verschiedenen Diskussionen wird dann zeigen, ob eine Anpassung der NISV zweckmässig ist.



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