01.12.2011, 08:59 Uhr

Bundesrat plant IT-Security-Gesetz

Wie der Bundesrat bekannt gegeben hat, soll bis Ende nächsten Jahres ein Gesetz über die Informationssicherheit ausgearbeitet werden.
Ein Gesetz soll die IT-Security beim Bund erhöhen helfen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2011 von einem Aussprachepapier des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Kenntnis genommen, das den rechtlichen Handlungsbedarf im Hinblick auf einen verbesserten Schutz der Informationen im Bund und die Sicherheit der Informations- und Kommunikationsmittel skizziert. In der Folge hat der Bundesrat das VBS nun beauftragt, ein neues Spezialgesetz über die Informationssicherheit im Bund zu erarbeiten. Das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung soll dabei nicht in Frage gestellt werden.

Eine Expertengruppe unter der Leitung von Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, soll demnach bis Ende 2012 eine vernehmlassungsfähige Vorlage ausarbeiten. Dabei stehen unter anderem folgende Regelungsziele im Vordergrund:
  • die Grundsätze einer zeitgemässen Informationssicherheit definieren und die Verantwortlichkeiten bestimmen;
  • einheitliche und verhältnismässige Kriterien für den Umgang mit schutzwürdigen Informationen und die sichere Verwendung der IKT-Mittel festlegen;
  • eine Grundlage für die Abgabe behördlicher Sicherheitserklärungen zu Gunsten Privater schaffen, die sich für ausländische oder internationale klassifizierte Aufträge bewerben;
  • den Bundesrat ermächtigen, internationale Vereinbarungen im Bereich der Informationssicherheit abzuschliessen.
Der Bundesrat verlangt zudem, dass die Arbeiten am neuen Gesetz mit den verwandten parallel laufenden Projekten (Nationale Strategie Cyber Defense; Strategie Informationsgesellschaft Schweiz) koordiniert werden.


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