07.11.2014, 00:00 Uhr

Erster Telekomanbieter hebt Mindestvertragsdauer auf

Als erster Telekomanbieter in der Schweiz hebt Quickline, derzeit die Nummer 5 im Schweizer Telekommarkt, auf den 10. November hin die Mindestvertragsdauer auf und verzichtet gleichzeitig auf „fair use“ Klauseln.
Quickline verzichtet als erste Anbieterin von Multimediadiensten auf die Mindestvertragsdauer und die „fair use“ Klauseln bei den Internet-, TV-, Festnetztelefonie- und Kombiabonnementen. Die über 200'000 Quickline-Abonnenten gewinnen damit ein bisher in der Branche unbekanntes Mass an Flexibilität. Ab dem 10. November 2014 können sie ihr Abo – unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist – jeweils auf den Folgemonat hin ihren aktuellen Bedürfnissen anpassen oder wechseln. «Im Unterschied zu anderen Anbietern binden wir unsere Kunden nicht mehr mit langfristigen Verträgen. Unsere Kunden profitieren von einem fairen und transparenten Angebot und erhalten das, was ihnen versprochen wird.», erklärt Patrick Kocher, CMO der Quickline AG. Von der Auflösung der Mindestvertragsdauer profitieren Bestandskunden gleichermassen wie Neukunden. Die Abschaffung der Mindestvertragsdauer gilt für sämtliche aktuellen Haupt- und Nebenprodukte für Internet, Kombis, DTV, Verte!, Pay-TV, Mobil-TV, Personal Cloud und Festnetz. Ausgenommen sind Mobile-Abos, welche mit dem Bezug eines Handy abgeschlossen wurden, sowie die Business Produkte Internet und vPBX.
Drei Monate geschenkt Für Neukunden wird der Wechsel zu Quickline doppelt attraktiv. Neben der Auflösung der Mindest¬vertragsdauer erhalten Neukunden das abonnierte Servicepaket während der ersten drei Monate geschenkt.


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