Konsequenz aus neuem Geldspielgesetz 12.09.2019, 13:45 Uhr

Netzsperren bereiten Kopfzerbrechen

Ausländische Onlinecasinos und Wettseiten sollten seit dem 10. September von hiesigen Internetprovidern gesperrt werden. Doch das ist gar nicht so einfach. Die Umsetzung der Netzsperren bereitet offenbar nach wie vor Probleme.
Wenn die Netzsperren vom Internetprovider bereits umgesetzt wurden, erhält man beim Besuch einschlägiger Internetseiten künftig diese Meldung
(Quelle: Screenshot/NMGZ)
Mit der Allgemeinverfügung vom 3. September hatte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ihre erste Sperrliste von nicht autorisierten Geldspielangeboten im Bundesblatt und auf ihrer Internetseite publiziert. Die Fernmeldedienstanbieter waren gemäss der Geldspielverordnung gehalten, die Sperrung innerhalb von fünf Arbeitstagen umzusetzen. Diese Frist ist am 10. September verstrichen.
Offensichtlich gab es dabei Schwierigkeiten. Die Dutzenden von ausländischen Websites, die für Schweizer Spielende gesperrt werden sollten, konnten am Mittwochmorgen grösstenteils nach wie vor problemlos aufgerufen werden. Grund waren «unerwartete technische Schwierigkeiten». Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) bestätigte einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Medien vom Mittwoch. «Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen haben die Fernmeldedienstanbieterinnen unerwartete technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Zugangssperre vorgefunden und arbeiten an einer Lösung», teilte die ESBK auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

«Massive Rechtsungleichheit»

Die grossen Anbieter scheinen die Zugangssperren mittlerweile umgesetzt zu haben. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, konnten ausländische Onlinecasinos jedoch über mehrere Provider nach wie vor angesurft werden. Dass es auch später noch an der Umsetzung haperte, teilte Fredy Künzler, CEO und Verwaltungsrat des Anbieters Init7, via Twitter mit.
Zudem bestätigte Künzler der Zeitung, dass die Umsetzung der Netzsperren bislang gar nicht von allen ISPs verlangt wurde. «Wir haben von den Aufsichtsbehörden bisher keine Verfügung erhalten, wonach wir die Netzsperren umsetzen müssten, also unternehmen wir vorerst auch nichts.» 
Künzler bemängelt im Bericht des «Tages-Anzeigers» zudem eine «massive Rechtsungleichheit». Schweizer Internetprovider müssten die Zugangssperren in ihre DNS-Server einpflegen, «während zum Beispiel Google und Cloudflare mit ihren Servern einfach in Ruhe gelassen werden».

Noch nicht rechtskräftig

Überhaupt sind die Sperrungen noch gar nicht rechtskräftig. Innert 30 Tagen können Fernmeldedienstanbieter Einsprache gegen die verfügende Behörde erheben. Als Motiv könne namentlich vorgebracht werden, dass die Massnahme, die für die Sperrung des Zugangs zu den Angeboten erforderlich ist, aus betrieblicher oder technischer Sicht unverhältnismässig wäre. Ein solcher Anspruch hätte laut ESBK eine aufschiebende Wirkung. Die Anwendung der Netzsperren könnte sich damit also noch um Monate verzögern.
Bis am Mittwoch seien bei der Spielbankenkommission allerdings noch keine Einsprachen eingegangen. Das Geldspielgesetz sieht bei der Unterlassung der Zugangssperre keine direkte Möglichkeit vor, die Fernmeldedienstanbieter zu sanktionieren. Grundsätzlich bestehe jedoch die Möglichkeit für die Aufsichtsbehörden, eine Strafandrohung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung auszusprechen und bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, schreibt die ESBK weiter.
Künzler von Init7 prüft jedenfalls den Gang vor die Richter, wie er dem «Tages-Anzeiger» sagte. «Diese untauglichen Sperrlisten brauchen aus netzpolitischer Sicht eine gerichtliche Beurteilung, und wir überlegen uns deshalb eine Beschwerde.»



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