Edöb 12.02.2013, 07:54 Uhr

Einigung mit Moneyhouse.ch-Betrieberin

Itonex, Betreiberin des Datenportals Moneyhouse.ch, und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) haben sich nach längeren Verhandlungen über den Umgang mit gesperrten Adressen von Privatpersonen geeinigt.
In der nun gefundenen gütlichen Einigung hat sich Itonex bereiterklärt, ihre Online-Dienstleistungen auf Moneyhouse.ch in einigen Bereichen einzuschränken, insbesondere die Publikation von «gesperrten» Adressen. Teil der Einigung ist auch, dass Privatpersonen die Entfernung ihrer Adresse auf Moneyhouse.ch verlangen können und die Löschung noch am gleichen Tag erfolgt.  Damit sollen mögliche Gefährdungen vermieden werden. Ausserdem hat sich Itonex zu mehr Transparenz bei den verschiedenen Datenquellen verpflichtet.

Gegen das ursprüngliche Angebot, bei dem Privatadressen öffentlich publiziert wurden, gingen im letzten Jahr beim Edöb Beschwerden ein. Die Bürgerinnen und Bürger sahen ihre Persönlichkeitsrechte gefährdet, weil ihre Privatadressen öffentlich publiziert wurden. Daraufhin beantragte der Datenschutzbeauftragte im Sommer 2012 beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen. Das Gericht ordnete zunächst superprovisorisch eine Sperrung des Dienstes «Personensuche» an. Nach einer Anhrung der Betreiberin Itonex hob das Bundesverwaltungsgericht die Sperrung mit Zwischenverfgung vom 6. August 2012 wieder auf.



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