Test: Mit Bannerdruck

Klein und vielseitig: OKIs A4-Farblaser C3600n hat auf der Grundfläche einer DIN-A3-Seite Platz und ist standardseitig mit Netzwerk und Bannerdruck-Funktion aus­gestattet. Der Test.

  

weitere Artikel

» Von Daniel Bader, 04.07.2008 15:34. Letztes Update, 04.07.2008 15:36.

Für kleine Arbeitsgruppen bis maximal 10 Teilnehmer platziert OKI sein neues Farblasergerät C3600n mit Schwarz-Weiss-Display. Trotz der kompakten Grösse (37 cm breit, 29 cm hoch, 47 cm tief), bringt die Druckspezialistin in ihrem Gerät ein LED-Single-Pass-Druckwerk unter. Im Tempotest lag die erste schwarzweisse A4-Seite nach 13 Sekunden im Ausgabefach. Für ein 10-seitiges farbiges Mischdokument (Tabellen, Grafiken und Text) benötigt der C3600n 52 Sekunden, was summa summarum noch in Ordnung geht. Punkto Bildqualität (Auflösung 1200 x 600 dpi) hält der Drucker Office-Forderungen Stand. Tabellen und Diagramme werden nicht nur sauber gedruckt, das Papier kommt ohne grössere Wellenbildung aus dem Schacht. Einzig bei feinen Linien, wie sie etwa in Kurvendiagrammen üblich sind, bilden sich an den Rändern sichtbare Fransen.

Neben A4, A5 und A6 kann der C3600n auch Banner bis 1,2 Meter Länge, Visitenkarten, Etiketten sowie CD-Labels bedrucken. Als Druckersprachen kommen PCL (Printer Command Language) und Adobes Postscript zum Einsatz. Schön für Anwendungen im SAP/R3-Umfeld: Der Drucker unterstützt bis zu 8 Barcodes mit eigener Checksummen-Generierung.


Gelungen ist auch das Software-Paket, das OKI dem Drucker spendiert: «Print Control» überwacht den Verbrauch und Zugang für die Kostenkontrolle.Der «Template Manager 3.0» enthält verschiedene Vorlagen für Büro- und Werbedokumente. Das Tool «Color Swatch» dient der Farb-Feinabstimmung, um die exakte Reproduktion von Sonderfarben etwa für Firmenlogos zu gewährleisten.

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.