Software für künftige Vormundschaftsämter

Das Vormundschaftsrecht wird Anfang Jahr revidiert. Das Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen hat eine Software-Lösung entwickelt, die dem neuen Recht entspricht.

Das VRSG liefert Software für künftige Kindes- und ErwachsenenschutzbehördenDas VRSG liefert Software für künftige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

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» Von Mark Schröder , 17.04.2012 14:53.

Per 1. Januar 2013 tritt das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die Vorschriften lösen das bisherige Vormundschaftsrecht ab. Mit der Revision verbunden ist eine Neuorganisation der regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Auf die Ämter kommen zudem neue Datenverwaltungsaufgaben zu, zum Beispiel das Speichern fachspezifischer Fallinformationen und das Management von Dokumenten.

Mit den Anforderungen an die Behörden will sich das Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) schon auseinandergesetzt haben. Gemeinsam mit den Partnern CM Informatik aus Schwerzenbach und dem Zürcher Anbieter Innovative Web haben die St. Galler Spezialisten das Programm «KES Kindes- und Erwachsenenschutz» entwickelt. Die Lösung basiert laut Mitteilung des VRSG auf der Geschäftsverwaltungs-Applikation Axioma von CM Informatik.

An der Entwicklung beteiligt waren Vertreter der Bezirksverwaltung Bülach-Nord, der Stadtverwaltung Dübendorf und die 14 Gemeinden der Region See-Linth. Sie zählen nun zu den ersten Kunden. Laut VRSG stehe Mitte Jahr die erste produktive Version zur Verfügung. Per Ende Oktober sei ein nächster Release geplant, mit dem dann Fälle von den Vormundschaftsbehörden übernommen werden können. Dafür lassen sich heutige Papierdossiers scannen und in elektronische Klientendossiers einfügen.

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