Google+ hat es aufs iPad geschafft

Mit dem neuesten Update der Google+-App für iOS lässt sich der soziale Layer des Internet-Konzerns endlich auch auf dem iPad vernünftig nutzen.

Google+ als iPad-App.Einen iPad-Hangout kann die neuen Google+-App via Airplay auch auf den Fernseher streamen.

» Von idg , 11.07.2012 13:51.

Eine iPad-taugliche App für Google+ stand schon lange ganz oben auf der Wunschliste vieler Nutzer. Und Google hat sich wirklich Mühe gegeben, das Benutzererlebnis auf die gegenüber Smartphones doch grösseren Möglichkeiten des Apple-Tablets hin zu optimieren.

Der Google+-Stream wird abhängig von Popularität, Typ und Ausrichtung der Posts dargestellt. Auf dem iPad unterstützt die neue Version 3.0 der Google+App ausserdem Touch-Gesten wie Pinch and Expand, um einen Post direkt im Stream zu kommentieren oder Zwei-Finger-Drag eines Posts aus dem Stream zum Teilen. Ausserdem kann man direkt auf dem iPad eine «Hangout»-Videokonferenz starten und diese dann sogar via Apples «Airplay»-Technik auf den Fernseher streamen.

Aber nicht nur iPad-Besitzer profitieren von dem Update: Auf dem iPhone lassen sich mit der Google+-App jetzt Termine - die Events-Funktion hatte Google kürzlich in Google+ integriert - direkt auf dem Smartphone anlegen und verwalten. Ausserdem kann man alle vergangenen Events-Einladungen einsehen und Veranstaltungen mitsamt Posts und Fotos von Freunden nachbetrachten. Auch auf dem iPhone lässt sich nun ein Hangout mit bis zu neun Freunden starten; auf Wunsch kann man dabei auch die Telefone der gewünschten Teilnehmer klingeln lassen.

Das Update auf die Version 3.0 der iOS-App für Google+ steht kostenlos im iTunes App Store zum Download bereit.

Werbung

KOMMENTARE

Keine Kommentare

KOMMENTAR SCHREIBEN

*
*
*
*

Alles Pflichfelder, E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt.

Die Redaktion hält sich vor, unangebrachte, rassistische oder ehrverletzende Kommentare zu löschen.
Die Verfasser von Leserkommentaren gewähren der IDG Communications AG das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, ihre Leserkommentare ganz oder teilweise auf dem Portal zu verwenden. Eingeschlossen ist zusätzlich das Recht, die Texte in andere Publikationsorgane, Medien oder Bücher zu übernehmen und zur Archivierung abzuspeichern.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

MiniAds