02.03.2016, 14:31 Uhr

Deutsche Konsumentenschützer verklagen Microsoft

Deutsche Verbraucherschützer bemängeln unzureichende Datenschutz-Klauseln in Windows 10. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht München Klage gegen Microsoft eingereicht.
Windows 10 mit Datenschutzmängeln: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen Microsoft vor dem Landgericht München eingereicht. Streitpunkt sind die nach Ansicht der Verbraucherschützer undurchsichtigen Datenschutzbestimmungen von Windows 10.
Im Gegensatz zu den Vorgänger-Versionen des Betriebssystems ist Windows 10 sehr stark auf die Kommunikation mit den Microsoft-Servern angewiesen. Wer das System im vollen Umfang nutzen möchte, der kommt um eine Anmeldung mit seinem Microsoft-Konto quasi nicht herum. So wird beispielsweise bei der Nutzung des Sprachassistenten Cortana insbesondere in den Standardeinstellungen eine Vielzahl an Nutzerdaten an die Cloud gesendet und synchronisiert. Hierzu gehören etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standortdaten oder der Browser-Verlauf. Den hierfür notwendigen Lizenzbestimmungen müssen beim Upgrade auf Windows 10 zugestimmt werden. «Per Klausel verlangte Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäss der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung», erläutert die Verbraucherzentrale. Allerdings sei die Tragweite der Datenschutzerklärung für den Verbraucher nicht ersichtlich, da diese viel zu lang und unübersichtlich sei. Daher fordern die Verbraucherschützer eine optische Hervorhebung aller relevanter Datenerhebungen. Weil Microsoft aber den Aufforderungen nicht nachgekommen sei und sich weigere eine geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale NRW nun die Klage gegen die Redmonder eingereicht. Bereits seit dem Start von Windows 10 hat das Betriebssystem mit heftigen Datenschutz-Bedenken zu kämpfen, auch in der Schweiz.



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