13.10.2011, 07:25 Uhr

Überwachungsmassnahmen in der Schweiz - die Zahlen

Das EJPD veröffentlicht jährlich die Zahlen über getätigte Überwachungsmassnahmen in der Schweiz. Die Statistik zeigt einen klaren Aufwärtstrend.
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden überwachen hauptsächlich Telefonverkehr (Bild: www.fotolia.de)
Im Zuge um die Diskussion über schärfere Überwachungsmassnahmen von Telefon und Internetverkehr, die das EJPD anstrebt, lohnt sich ein Blick in die bisher getätigten Überwachungsmassnahmen in der Schweiz sowie in unserem nördlichen Nachbarland. In Deutschland sind gemäss einer Statistik des Bundesamtes fr Justiz im Jahr 2010 rund 21'000 Telefon- und Internetanschlüsse überwacht worden. Das waren rund 400 mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden 5439 neue Überwachungsverfahren angeordnet, 138 mehr als zum Vorjahr.

Über 11'000 Massnahmen im Jahr 2010

Eine ähnliche Statistik kann auch auf der Webseite des EJPD abgerufen werden. Dort wird ersichtlich, dass im Jahr 2010 insgesamt 2798 «Überwachungen in Echtzeit» sowie 5330 «Rückwirkende Überwachungsmassnahmen» angeordnet wurden. Wie viele Massnahmen aktuell angeordnet sind, kann nicht gesagt werden, wie Guido Balmer, Sprecher des EJPD, ausführt. Hingegen stellt der Sprecher des EJPD klar, dass im Jahr 2010 von den 2798 Echtzeitüberwachungen nur in 20 Fällen der Internetzugang betroffen war. Der grosse Rest waren klassische Telefonüberwachungen. Eine Überwachung wird von Zwangsmassnahmengericht für 3 Monate bewilligt, nach Ablauf dieser Frist muss die Staatsanwaltschaft um Verlängerung ersuchen. Wie lange eine solche Massnahme durchschnittlich angewendet wird, ist dem zuständigen Dienst ÜPF nicht bekannt. Von solchen Massnahmen betroffene Personen müssen verdächtigt werden, Delikte nach Art 269 Abs. 2 STGB  begangen zu haben. Des weiteren muss die Schwere der Straftat die Überwachung rechtfertigen und die bisherigen Ermittlungen müssen erfolglos geblieben sein. Bei den Delikten geht es etwa zur Hälte um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, 20% betreffen qualifizierten Diebstahl. Der Rest wird wegen schweren Straftatbeständen, wie Delikten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Integrität, wegen Pornographie, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, Vermögensdelikten sowie Menschenhandel angeordnet. In über 90% der Fälle wurden die Massnahmen von kantonalen Strafverfolgungsbehörden angeordnet.
Bei Echtzeit-Überwachungen wird zusätzlich simultan, leicht verzögert oder periodisch Post- oder Fernmeldeverkehrdaten übertragen. Die rückwirkende Überwachung betrifft die Herausgabe der Verkehrs- und Rechnungsdaten der letzten 6 Monate die von der Post oder den Telkos aufgezeichnet werden Technisch-administrative Auskünfte betreffen weitere Informationen, die auf Grund einer Verfügung herausgegeben werden, z. B. die IMEI-Nummer eines Mobiltelefons oder die IMSI-Nummer einer SIM-Karte. Aus diesen Zahlen kann jedoch nicht direkt auf die Anzahl der Strafverfahren abgeleitet werden, da für ein Strafverfahren mehrere Massnahmen angeordnet werden können.



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