27.08.2014, 07:37 Uhr

Thür fordert Staatstrojaner-Überwachung

Die Diskussion um den möglichen künftigen Einsatz von Staatsrojanern im Rahmen des revidierten Büpf ist wieder aufgeflammt. Nun fordert der oberste Datenschützer der Schweiz eine Überwachungsbehörde für den Einsatz von staatlicher Malware.
Der Edöb, Hanspeter Thür, fordert eine Kontrollbehörde, welche einen möglichen künftigen Einsatz von Staatstrojanern überwachen soll.
Die Diskussion um die Revision des Bundesgesetzes zur berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Bpf) wird wieder etwas angeregter geführt, da nach wie vor recht unklar ist, wie der geplante Einsatz von Staatstrojanern durchgeführt werden soll. Öl ins Diskussionsfeuer goss der gestrige Bericht von Tages-Anzeiger und Bund, in dem dargelegt wurde, dass auch eine private Firma mit der Programmierung und Verteilung von sogenannter Govware beauftragt worden war. Konkret soll zwischen 2007 und 2010 bei drei der vier Aktionen die Bundeskriminalpolizei mit der Berner Firma Dreamlab zusammengearbeitet haben. Diese Kooperation wurde vom Bundesamt für Polizei (fedpol) bestätigt. Diesen Beizug privater Unternehmen findet etwa der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) Hanspeter Thür heikel. «Es handelt sich dabei eigentlich um Hacker», sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Zudem sei es schwierig das Treiben solcher Auftragsfirmen zu kontrollieren. Zumindest sehe die Büpf-Revision keine Kontrolle vor. Deshalb schlägt der Datenschutzbeauftragte eine Kontrollinstanz vor. Diese müsse beispielsweise rein technisch abklären, ob der Staatstrojaner genau das mache, was die Polizei von der Govware verlange. Darüber hinaus müsste eine solche Behörde verhindern, dass die beauftragten Hacker etwa keine Hintertüren in ihre Software einbauten. «Sie muss den Quellcode kennen und jederzeit überprüfen können, was die Leute machen», fordert er. Das revidierte Büpf wurde bereits vom Stnderat abgesegnet. Das Votum des Nationalrats steht dagegen noch aus.



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