Street View 05.04.2011, 09:11 Uhr

Google muss nachbessern

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts muss Google bei seinem Dienst Street View alle Gesichter unkenntlich machen - nötigenfalls von Hand. Es heisst damit eine Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) weitestgehend gut.
Auch diese Passanten in Zürich-Schwamendingen, deren Gesichter Googles Software offensichtlich nicht verwischt hat, muss der Suchriese in seinem Dienst Street View unkenntlich machen, findet das Bundesverwaltungsgericht. (Screenshot: cw/jst)
Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinem Urteil vom 30. März der Auffassung, dass Google die Gesichter von Personen in seinem Online-Dienst Street View besser unkenntlich machen muss. Auch vor heiklen Gebäuden wie Spitälern und Gefängnissen werde die Privatsphäre der abgebildeten Personen verletzt. Mit seinem Spruch, der nur noch vom Bundesgericht umgestossen werden kann, urteilt die Instanz somit mehrheitlich gegen Google. Das Gericht hält im Einzelnen in seinem Urteil fest:
  • Google muss «darum besorgt sein, sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden.» Im Bereich von sensiblen Einrichtungen (Gefängnisse, Spitäler, Frauenhäusern, etc.) muss Google  «nebst den Gesichtern auch weitere individualisierende Merkmale wie Hautfarbe, Kleidung, Hilfsmittel von körperlich behinderten Person, etc.» so verwischen, dass die abgebildeten Personen nicht mehr erkennbar sind.
  • Google darf keine Bilder von Privatbereichen wie umfriedete Gärten oder Höfe machen, «die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben» und muss  «solche bereits vorhandenen Bilder aus Google Street View entfernen oder eine Einwilligung (der betroffenen Personen) einholen».
  • Aufnahmen aus Privatstrassen sind gestattet,  «sofern sie hinreichend unkenntlich gemacht worden sind und keine Privatbereiche zeigen», die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben.
  • Wie das Gericht weiter ausführt, war der Edöb zum Erlass der Empfehlung an Google berechtigt. Denn die im Rahmen von Street View erfolgte Datenbearbeitung «verstösst gegen die Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes und lässt sich nicht durch überwiegende private oder öffentliche Interessen rechtfertigen.»
 Während der Edöb Hanspeter Thür über das Urteil erfreut ist, äussert sich Google kritisch zum Spruch des Beundesverwaltungsgerichts. In einer ersten Stellungsnahme meint Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google: «Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Entscheidung. Street View hat sich als äusserst hilfreich für Millionen von Schweizern erwiesen, wie auch für Unternehmen und touristische Einrichtungen. Jeder vierte Schweizer hat Street View seit dem Start schon einmal benutzt. Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, und untersuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen.» Somit könnte das letzte Wort im Streit zwischen dem Edöb und Google noch nicht gesprochen sein.



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