28.02.2017, 14:26 Uhr

Schweizer Strafverfolger schnüffeln weniger

Im Jahr 2016 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden rund 11 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet. Insgesamt waren es 8551 solcher Massnahmen.
Sowohl die Anzahl Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails), wie auch die Anzahl rückwirkender Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise, wer wann mit wem wo wie lange telefoniert hat) haben gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Dies berichtet der Dienst ÜPF in einer Mitteilung. 2016 wurden demnach 2795 Echtzeitüberwachungen (gegenüber 3381 im Vorjahr) und 5756 rückwirkende Überwachungen angeordnet (gegenüber 6269 im Vorjahr). Dabei sei zu beachten, dass häufig auf eine Person mehrere Überwachungsmassnahmen fallen, beispielsweise weil diese mehrere Telefone benutze, heisst es.


Damit sank die gesamte Anzahl Überwachungsmassnahmen um rund 11 Prozent, nämlich auf 8551 (gegenüber 9650 im Vorjahr). Diese werden von den schweizerischen Staatsanwaltschaften zur Aufklärung von schweren Straftaten, wie Gewalt-, Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben angeordnet und vom zuständigen Zwangsmassnahmengericht genehmigt.

Weniger detaillierte Auskünfte und mehr Telefonbuchabfragen

Die Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2016 insgesamt mehr Auskünfte beim Dienst ÜPF eingeholt. Die technisch-administrativen Auskünfte (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Teilnehmeridentifikationen) verzeichneten demnach einen Rückgang um rund 4 Prozent auf 3922. Die einfachen Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adressen-Abfragen) wurden häufiger verlangt. Ihre Anzahl hat um rund 11 Prozent auf 202'052 zugenommen. Nächste Seite: Bei folgenden Strafhandlungen wird überwacht

Drogenhandel, Vermögensdelikte und Gewaltdelikte

Rund 40 Prozent der Überwachungsmassnahmen wurden von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Knapp ein Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. 11 Prozent betreffen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktsarten auf, darunter Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit und strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

Weniger Gebühren und Entschädigungen

Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden Gebühren von insgesamt 12'717'754 Franken, rund 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen wurden Entschädigungen in der Höhe von 9'107'538 Franken vergütet. Das sind rund 3 Prozent weniger als 2015. Hierbei ist zu beachten, dass die Statistik jene Überwachungen aufführt, welche 2016 angeordnet wurden. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt jedoch erst mit Abschluss der Überwachungsmassnahme, d.h. teilweise erst im Jahr 2017. Die auf der Webseite des Dienstes PF verffentlichte Statistik führt detailliert alle angeordneten Überwachungsmassnahmen und Auskunftsbegehren auf, welche von den Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2016 angeordnet wurden.



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