Edöb 30.06.2014, 11:54 Uhr

Kritik an Nachrichtendienstgesetz und Firmen

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) Hanspeter Thür hat den 21. Tätigkeitsbericht vorgestellt. Darin kritisiert er unter anderem die zunehmende Datensammelwut der Firmen.
Der höchste Datenschützer der Schweiz, Hanspeter Thür, hat den 21. Jahresbericht vorgelegt
Die bekannt gewordene flächendeckende Überwachung des Internets durch den US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) und ihre Partnerorganisationen haben weltweit für Empörung gesorgt und auch in der Schweiz die Diskussion über die Grenzen staatlicher Überwachung neu lanciert. In diesem Zusammenhang äussert sich der Edöb kritisch zum Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes, der eine Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten durch den Nachrichtendienst vorsieht. So soll sich dieser künftig in Informatiksysteme und -netze einschalten dürfen, um den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen. Eine so weitreichende Befugnis ist aus Sicht des Edöb aber heikel.

Personentracking als Gefahr

Doch auch anderswo wird die Privatsphäre des Einzelnen zunehmend in Bedrängnis gebracht. In seinem Bericht hebt Thür vor allem sogenannte Personentracking-Systemen hervor. Diese werden unter anderem im Einzelhandel eingesetzt. Sie ermöglichen es, Kundinnen und Kunden etwa mittels Gesichtserkennung automatisiert zu erfassen und deren Verhalten zu analysieren. Die Ergebnisse dienen z.B. dazu, Standorte von Werbeflächen zu optimieren. Dass der Einsatz solcher Systeme zum Teil ohne Wissen und Zustimmung der Betroffenen erfolgt, ist aus Datenschutzsicht problematisch. Nächste Seite: Interventionen bei der Gesetzgebung Weiter nahm der Edöb zu verschiedenen Gesetzgebungsprojekten Stellung, unter anderem zur Revision des Publikationsgesetzes. Dabei wirkte er darauf hin, dass Massnahmen vorgesehen werden, um Missbräuche im Zusammenhang mit behördlichen Publikationen im Internet zu vermeiden. Im Finanzbereich äusserte er sich zur Revision des Steueramtshilfegesetzes, wobei er das Verfahren der nachträglichen Information der beschwerdeberechtigten Person bemängelte. Sein Änderungsantrag wurde vom Bundesrat jedoch abgelehnt. Erfolgreich war hingegen seine Intervention in Sachen elektronisches Patientendossier, wie der im Berichtsjahr vorgelegte Gesetzesentwurf zeigte. Mehrere Verbesserungen zugunsten der Privatsphäre der Patienten wurden darin aufgenommen, darunter namentlich der Verzicht auf die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Patientenidentifikator im eHealth-Bereich. Der vollständige Tätigkeitsbericht befindet sich auf www.derbeauftragte.ch in der Rubrik Dokumentation.



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