07.04.2014, 10:05 Uhr

Dashcams sind datenschutzrechtlich bedenklich

In der Schweiz betreiben immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams, mit denen sie den Strassenverkehr aufzeichnen. Eine problematische und unzulässige Gepflogenheit, urteilt der Datenschutzbeauftragte des Kanton Zug.
Solche Aufnahmen mit einer Dashcam sind in der Schweiz nicht zulässig
Als im Januar ein Lastwagenfahrer, der einen Bagger transportierte, auf der Autobahn in eine Brücke fuhr, konnte man sich das Unfallgeschehen am nächsten Tag auf diversen Schweizer News-Portalen im Video betrachten. Grund: Ein Autofahrer, der hinter dem Unfallverursacher herfuhr, zeichnete das Ganze mit seiner Dashcam auf. Doch der Einsatz solcher Videoaufzeichnungen des öffentlichen Raums sind nicht nur heikel, sondern auch unzulässig, hält der Datenschutzbeauftrage des Kantons Zug, René Huber, in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 fest. «In der Öffentlichkeit darf sich grundsätzlich jedermann frei und unüberwacht bewegen», wird in dem Report festgehalten. Privatpersonen dürften den öffentlichen Raum deshalb nicht mit einer Videoüberwachungsanlage kontrollieren, heisst es weiter. Der Einsatz von Dashcams sei deshalb nicht rechtmässig, urteilt der Bericht und verweist auf entsprechende Aussagen sowohl des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) als auch der Datenschutzaufsicht in Österreich und Luxemburg. Allerdings ist noch nicht geklärt, ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Gerichtsverfahren dienen könnten. Dies müssten die Justizbehörden entscheiden, heisst es in dem Bericht. Überhaupt sind der privaten Videoüberwachung hierzulande enge Grenzen gesetzt. So dürfen etwa Firmen ihre Mitarbeiter nicht mit Kameras beobachten, es sei denn diese arbeiteten in einem Hochsicherheitsbereich, wie etwa der Schalterhalle einer Bank. Auch Private dürfen öffentlichen Grund nicht mit Videokameras überwachen. Dazu gehöre auch der Nachbar, hält der Bericht in einem anderen Fall fest. Somit müssten Hausbesitzer darauf achten, dass installierte Kameras nur das eigene Grundstück ins Visier nehmen.



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