11.10.2011, 16:48 Uhr

Bundestrojaner - und was plant die Schweiz?

Nachdem der Einsatz des «Bundestrojaners» in Deutschland ruchbar geworden ist, fragt man sich, was die Schweiz plant. Die Antwort ist: Brisantes.
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Der Chaos Computer Club hat in Deutschland einen Trojaner geoutet, der von Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg eingesetzt worden ist. Diese beiden Ländern haben die Nutzung solcher Programme bestätigt, die deutsche Bundesregierung bestreitet nach wie vor den Einsatz des Spähprogrammes. Der Einsatz von Trojanern zur Überwachung von verdächtigen Personen ist in Deutschland (noch) verboten. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2008 hervor. In der Schweiz ist der Einsatz von Trojanern zur Ausspionierung von Tatverdächtigen gesetzlich noch nicht geregelt. Dies soll mit der Revision des Bundesgesetzes für die Überwachung des Post- und Fenmeldeverkehrs (BÜPF) nachgeholt werden. Doch bei der Vernehmlassung sorgte des Gesetzesentwurf auf der Ära Blocher für massiven Protest bei Parteien sowie Interessenverbänden. Dieser ging so weit, dass von gewissen Kreisen und Medien kolportiert wurde, dass das Revisionsverfahren sistiert worden sei. Das stimmt so nicht, wie das EJPD in einer Medieninformation vom August präzisiert. Der Bundesrat werde sich zum Vernehmlassungsbericht noch dieses Jahr äussern.

Via Verordnung die ISP's in die Pflicht nehmen?

Im Moment sind somit den Überwachungsbefüwortern die Hände gebunden, eine Ausweitung der bestehenden Abhörmöglichkeiten auf gesetzgeberischer Stufe in weiter Ferne gerückt. Darum versucht jetzt das EJPD mittels Verordnungsweg diese Lücke zu schliessen. Wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, gegenüber der tageschau.sf.tv  sagte, sollten die Behörden die Möglichkeit haben, «mit Hilfe von Informatikprogrammen verschlüsselte Kommunikation abzufangen und zu entschlüsseln». Grund dafür sei, dass die Überwachung des Fernmeldeverkehrs ist in den letzten Jahren durch die technische Entwicklung zunehmend erschwert worden ist, wie Galli weiter ausführt. Galli spielt wohl auf neue Verschlüsselungstechnologien wie VPN, PGP oder TOR-Server an, die für die bestehenden rechtlichen Abhörgrundlagen (zu) sicher sind. In solchen Fällen müssten die Behörden Zugriff auf die Daten von Internet- sowie Internet-Access-Providern haben. Und genau das legt der Entwurf zur Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) fest. Die Überwachung soll gemäss Art 24 VÜPF Telefon, Breitbandzugang, Zugang über Mobilfunknetz, kabelloser Zugang, andere Zugänge zum Netz via OSI-Schicht 2 (Ethernet, FTTH) sowie Zugänge via OSI-Schicht 3 (z. B. VPN) beinhalten.

EJPD sieht sich auf der sicheren Seite

Gegenüber der Tagesschau sagt Andreas Hugi von ICT-Switzerland, dass es die Vorgehensweise vom EJPD nicht versteht. Er sei für eine Festlegung der gesetzlichen Schranken durch das Parlament und nicht via Verordnungsweg. Das EJPD schreibt in der Mitteilung vom August jedoch, dass das Parlament nicht umgangen wird. Es stützt sich bei seiner Argumentation auf den bestehenden Gesetzesauftrag sowie zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, die festhalten, dass das EJPD unabhängig vom Parlament Verordnungen für die einzelnen Überwachungsmassnahmen festlegen darf. Laut EJPD-Sprecher Guido Balmer dient die Verordnung einzig dazu, den ISP's klar aufzuzeigen, was sie im Bedarfsfall für Daten liefern müssen. Dies ist nämlich in der aktuellen Verordnung nicht klar geregelt. Der Einsatz von Trojanern wird jedoch mit der Verordnung nicht gutgeheissen. Dazu muss zuerst das BÜPF vom Parlament verabschiedet werden. Danach ist es jedoch möglich, dass auch in der Schweiz Trojaner eingesetzt werden, um den Internetverkehr verdächtiger Personen zu überwachen.



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