01.06.2016, 14:45 Uhr

Zürcher Regierungsrat investiert 2 Millionen Franken ins elektronische Patientendossier

Der Zürcher Kantonsrat wollte die Einführung des elektronischen Patientendossiers finanziell nichtunterstützen. Nun gewährt der Regierungsrat in eigener Kompetenz einen Beitrag aus der Staatskasse.
Vor einer Woche hat es der Zürcher Kantonsrat abgelehnt, die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) mit Lotteriegeldern zu unterstützen. Nun gewährt der Regierungsrat der Trägerschaft in eigener Kompetenz einen Beitrag aus der Staatskasse. Der Regierungsrat sei vom Nutzen des EPD für die Bevölkerung überzeugt, teilte er am Mittwoch mit. Er habe deshalb der Trägerschaft einen Staatsbeitrag in der Höhe von 3,75 Millionen Franken für die notwendige Anschubfinanzierung zugesichert. Über die Finanzhilfe des Bundes werde voraussichtlich rund die Hälfte dieses Betrages wieder zurückfliessen, schreibt die Regierung. Per Saldo belaufe sich damit die Belastung der Staatskasse auf rund 1,9 Millionen Franken. Ursprünglich wollte der Regierungsrat dem Verein ZAD (Zürich Affinity Domain), der das EPD-Projekt vorantreibt, 4,75 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds gewhren. Dieser Plan wurde jedoch vom Kantonsparlament vor einer Woche durchkreuzt.

Dem Kantonsrat Genüge getan

Im Gegensatz zu Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) war die Parlamentsmehrheit der Meinung, das EPD sei keine gemeinnützige Sache. Ergo könne sie auch nicht mit Lotteriegeldern unterstützt werden. Das Geld für die Anschubfinanzierung müsse auf andere Art aufgetrieben werden. Finanziert wird sie nun mit allgemeinen Steuermitteln. Damit werde dem Willen der Kantonsratsmehrheit entsprochen, schreibt die Regierung. Mit der Bewilligung der Anschubfinanzierung als gebundene Ausgabe könne die Einführung des EPD weiterverfolgt werden. Für den Systemaufbau und die operative Tätigkeit zeichnet eine nicht gewinnorientierte Betriebsgesellschaft verantwortlich. Der Kanton werde sich an dieser Gesellschaft beteiligen, heisst es in der Mitteilung. Im Gegenzug wird der Kanton den bisherigen Trägerverein ZAD verlassen. Darin vertreten sind der Verband Zürcher Krankenhäuser, die Ärztegesellschaft, Curaviva, der Spitex-Verband und der Apothekerverband.

Kein Zwang für Patienten

Das EPD soll grundsätzlich freiwillig sein. Die Patientinnen und Patienten können selber entscheiden, ob sie eine elektronische Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen. Zudem sollen sie den Zugriff einschränken und Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen können. Ärzte und andere Fachpersonen können nur zugreifen, wenn sie von den Patienten die Erlaubnis dafür erhalten. Krankenkassen und Arbeitgeber haben keinen Zugang zu den Daten. Zwingend dem EPD anschliessen müssen sich gemäss dem Gesetz des Bundes die Spitäler und Heime.



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