27.10.2016, 14:41 Uhr

Vorläufig keine Amtshilfe auf Basis gestohlener Daten

Bankgeheimnis: Die Schweiz soll nicht auf Basis gestohlener Bankdaten Amtshilfe leisten. Dies meint die Wirtschaftskommission des Natiokanlrats.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will vorläufig nicht im Gesetz verankern, dass die Schweiz auch auf Basis gestohlener Bankdaten Amtshilfe leistet. Sie hat die Revision des Steueramtshilfegesetzes auf Eis gelegt. Mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschied die Kommission, die Vorlage des Bundesrates zu sistieren, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Kommission wünscht, dass der Bundesrat zuerst eine Botschaft verabschiedet, welche die verschiedenen Empfehlungen des «Global Forums» von diesem Sommer aufnimmt. So könnte sie in voller Kenntnis der Sachlage über alle Massnahmen befinden, hält die WAK fest. Der Bundesrat werde voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres eine neue Vorlage unterbreiten.

Bürgerliche Parteien dagegen

Schon in der Vernehmlassung waren die Vorschläge des Bundesrates auf Kritik gestossen. SVP, FDP und CVP sprachen sich dagegen aus. Der Bundesrat hielt dennoch daran fest, die Regeln zu lockern. Das sei zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich, argumentierte er. Schon 2013 hatte der Bundesrat eine Lockerung der Amtshilferegeln bei gestohlenen Daten vorgeschlagen. Weil der Vorschlag in der Vernehmlassung durchfiel, legte er die Pläne dann auf Eis. Inzwischen hat sich international aber ein Standard durchgesetzt, der eine Verweigerung nicht zulässt: Ausnahmen werden laut dem Bundesrat nur «sehr begrenzt» toleriert. Passt die Schweiz die Regeln nicht an, drohen ihr Sanktionen. Nächste Seite: Knackpunkt aktives Verhalten

Nicht bei aktivem Verhalten

Nach dem Vorschlag des Bundesrates wäre Amtshilfe weiterhin nicht möglich, wenn ein Staat durch aktives Verhalten in den Besitz von gestohlenen Daten gelangt und sein Amtshilfegesuch ausschliesslich darauf abstützt. Aktiv verhält sich ein Staat beispielsweise, wenn er gestohlene Daten kauft oder einen Datendiebstahl in Auftrag gibt. Auf Amtshilfegesuche eintreten würde die Schweiz dagegen, wenn ein Staat ursprünglich illegal erlangte Informationen auf ordentlichem Amtshilfeweg von einem anderen Staat oder durch öffentliche Quellen erhalten hat. In diesen Fällen sei es schwieriger, einem Staat eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben vorzuhalten, erklärte der Bundesrat.

Indien und die HSBC-Liste

Im Zentrum steht der Datendiebstahl bei der HSBC in Genf durch den Informatiker Hervé Falciani. Frankreich liess die Daten Indien und weiteren Ländern zukommen. Später wurden Teile davon auch in den Medien veröffentlicht. Gestützt darauf richtete Indien zahlreiche Amtshilfegesuche an die Schweiz. Teilweise leistet die Schweiz bereits heute Amtshilfe auf Basis gestohlener Daten, wenn der Staat das Gesuch nicht ausschliesslich auf illegal erlangte Informationen stützt. Durch die Änderung des Steueramtshilfegesetzes würde die Rechtslage geklärt. Nächste Seite: Neue Gesuche zu erwarten

Neue Gesuche zu erwarten

Mit dem Übergang zum automatischen Informationsaustausch (AIA) dürften die Partnerstaaten zwar weniger Interesse an illegal beschafften Daten haben, da sie automatisch in den Besitz von Bankdaten kämen. Der AIA werde aber weder den Informationsaustausch auf Ersuchen ersetzen noch die Probleme der Vergangenheit lösen, hielt der Bundesrat fest. Solange die Daten der HSBC-Liste von Partnerländern der Schweiz verwendet würden und die damit zusammenhängenden Steuerstraftaten nicht verjährt seien, werde die Schweiz neue Amtshilfeersuchen zu gewärtigen haben.

Länderprüfung 2018

Der Bundesrat warnte in seiner Botschaft ans Parlament, ohne Gesetzesänderung werde die Situation die Schweiz im Rahmen der nächsten Länderüberprüfung des Global Forum belasten. Diese soll 2018 erfolgen. Ähnliche Fälle hat das Global Forum bereits beurteilt: Luxemburg erhielt wegen restriktiver Praxis bei gestohlenen Daten die Gesamtwertung «nicht konform». Eine solche Note habe unmittelbare Auswirkungen, betonte der Bundesrat. So biete sie anderen Staaten die erforderliche Grundlage für wirtschaftliche Sanktionen. Luxemburg sei von Belgien auf eine schwarze Liste gesetzt worden. Das bedeute für belgische Unternehmen beispielsweise, dass sie Transaktionen über 100'000 Euro mit Luxemburg melden müssten.



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