08.09.2015, 10:26 Uhr

Schweizer Geheimdienst wird besser überwacht - darf aber auch deutlich mehr

Der Schweizer Geheimdienst (NDB) erhält mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz eine unabhängige Kontrollinstanz. Der Nationalrat folgte der kleinen Kammer bei dem Entscheid. Summa summarum dürfte der NDB aber schon bald deutlich mehr Kompetenzen als bis anhin haben - sollte nicht das Volk dagegen votieren.
Das neue Nachrichtendienstgesetz nimmt immer konkretere Züge an. Im gestrigen Differenzbereinigungsverfahren bestimmte der Nationalrat, dass der Schweizer Geheimdienst sowohl zur Abwehr von Angriffen als auch zur Informationsbeschaffung in fremde Systeme eindringen darf. Uneinigkeit herrscht weiterhin bei der Frage, wer die Eingriffe bewilligen soll. Der Nationalrat denkt nach wie vor, das könne «in Fällen untergeordneter Bedeutung» der Verteidigungsminister oder der Direktor des Nachrichtendienstes (NDB) tun. Der Stnderat verlangt, dass dies in jedem Fall der Bundesrat entscheiden muss. In einem anderen strittigen Punkt haben sich National- und Ständerat dafür gefunden: Die grosse Kammer befürwortet nun ebenfalls eine unabhngige Aufsichtskommission fr den NDB. Eine neue unabhängige Behörde soll regelmässig prüfen, ob der NDB «rechtmässig, zweckmässig und wirksam» handelt. Im Gesetz soll ferner verankert werden, dass die Aufsichtsbehörde Zugang zu allen Informationen und Unterlagen erhält und ihre Tätigkeit mit der parlamentarischen Aufsicht koordiniert. Die bestehende Kontrollinstant für die Funkaufklärung UKI soll zudem die besonders von der Digitalen Gesellschaft kritisierte Kabelaufklrung beaufsichtigen. Mit dieser kann der NDB auch grenzüberschreitende Signale im Kabelnetz überprüfen beziehungsweise auf Stichworte durchsuchen. Der Nationalrat ist mittlerweile auch damit einverstanden, dass nur die Polizei Personen anhalten darf. Ursprünglich forderte er, dass der Geheimdienst diese Befugnis ebenfalls erhält.

Nur noch wenige strittige Punkte

Umstritten bleibt vorerst, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen muss. Klar ist, dass Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer im Inland genehmigungspflichtig wären. Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Nach dem Willen des Ständerates soll auch dann ein Richter zustimmen müssen, wenn der Nachrichtendienst in Computer im Ausland eindringt. Das hat der Nationalrat jedoch abgelehnt. Ebenfalls umstritten ist der Wunsch des Ständerats, den Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen. Damit müsste der Dienst, der bereits heute sehr wenig preisgibt, überhaupt keine Informationen mehr mit den Bürgern und den Medien teilen. Der Nationalrat stimmte gegen diesen Vorschlag und will, dass wie bisher nur Dokumente zur Informationsbeschaffung des Nachrichtendiensts vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen werden sollen. Das Gesetz geht nun an den Ständerat zurück, der über bleibenden Differenzen noch in der laufenden Herbstsession beraten soll. Danach könnte es verabschiedet werden, falls kein Referendum ergriffen wird. Dieses dürfte aber wahrscheinlich sein, ist aus dem linken Lager zu hören. Kommt das Referendum zu Stande, hat das Volk das letzte Wort.



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