Schweiz 25.02.2016, 13:06 Uhr

9650 Telefone wurden überwacht

Im vergangenen Jahr haben die Staatsanwaltschaften in der Schweiz insgesamt 9650 Telefonüberwachungen angeordnet.
Die Schweizerischen Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr 9650 Telefonüberwachungen angeordnet. Bei der Hälfte ging es um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Drittel der Überwachungen betraf schwere Vermögensdelikte, beim Rest ging es um schwere Gewalt- und Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben, wie der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaften können Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Aufklärung von schweren Straftaten anordnen. Diese müssen von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Gemäss ÜPF entfallen auf eine Person häufig mehrere Überwachungsmassnahmen, wenn diese zum Beispiel mehrere Telefone benutzt. Im Vergleich zum Vorjahr verharrte die Zahl praktisch auf gleichem Niveau (2015: 9679).

Mehr Echtzeitüberwachungen

Leicht zugenommen haben die Echtzeitüberwachungen. So wurden im letzten Jahr in 3381 Fällen Telefonate live mitgehört, respektive E-Mails mitgelesen, gegenüber 3344 im letzten Jahr. Die rückwirkenden Überwachungen, bei denen Verbindungsnachweise geliefert werden, nahmen um ein Prozent auf 6269 zu. 4106 mal gab das ÜPF den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen oder Teilnehmeridentifikationen. Das sind rund fünf Prozent weniger als im letzten Jahr. Auch Telefonbuchabfragen oder IP-Adresse-Angaben wurden weniger verlangt. Sie gingen um acht Prozent auf 181'835 zurück. Stark gestiegen sind hingegen die Notsuchen. Dabei helfen die Fernemeldeüberwachungen, verunfallte Wanderer oder vermisste Kinder zu finden und zu retten. Die Anzahl dieser Massnahmen stieg im letzten Jahr um 20 Prozent auf 557.

Gesetzesrevisionen in Gang

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird derzeit revidiert. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist zwar schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, wenn sie über das Internet telefonieren. Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden Staatstrojaner (GovWare) in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören.



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