29.02.2016, 16:46 Uhr

Parlament sagt Ja zu neuer elektronischer Signatur für Firmen

Firmen und Behörden sollen künftig mit neuen Formen der elektronischen Signatur arbeiten können. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat eine Gesetzesrevision gutgeheissen.
Firmen und Behörden sollen künftig mit neuen Formen der elektronischen Signatur arbeiten können. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat eine Gesetzesrevision gutgeheissen, welche den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen soll. Heute steht die qualifizierte elektronische Signatur, welche der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, nur natürlichen Personen offen. Künftig sollen auch juristische Personen mit geregelten Zertifikaten arbeiten können. Der Ständerat gab einstimmig grünes Licht für die Gesetzesrevision. Diese gibt dem Bundesrat die Kompetenz, neben der qualifizierten elektronischen Signatur zwei weitere Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln: Zum einen die geregelte elektronische Signatur, an die weniger strenge Anforderungen gestellt werden, zum andern das geregelte elektronische Siegel, das auch juristischen Personen und Behörden zugänglich ist. Der Bundesrat will mit den Änderungen den Bedürfnissen von Wirtschaft und Verwaltung Rechnung tragen. Die neuen Verwendungen haben keine direkten Rechtswirkungen. Sie dienen lediglich dazu, den Herkunftsnachweis sowie die Integrität einer Mitteilung zu gewährleisten.

Schwarze, rote und blaue Kugelschreiber

Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte die technische Materie mit einer Kugelschreiber-Analogie. Bisher habe es schwarze Kugelschreiber gegeben sowie rote zum rechtsgültigen Unterschreiben. Neu würden nun blaue Kugelschreiber eingeführt, die für verschiedene Zwecke verwendet werden könnten. Mit dem Gesetz werde geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen welche Farbe eingesetzt werden können und welche Bedingungen Kugelschreiberhersteller erfüllen müssten, um staatlich anerkannt zu werden. Es handle sich um ein sehr wichtiges Gesetz, sagte Sommaruga. Die Revision des Gesetzes über die elektronische Signatur geht auf eine Motion des ehemaligen Nationalrats Alexander Baumann (SVP/TG) aus dem Jahr 2008 zurück. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.



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