19.11.2015, 11:08 Uhr

Neue Kontrollinstanz des Geheimdiensts gewählt

Eine Kontrollinstanz des Geheimdiensts wurde neu gewählt. Weiterhin kümmern sich drei Leute um die Aufsicht der Funkaufklärung, einer davon aus dem VBS, dem auch der Geheimdienst angehört.
Die Unabhängige Kontrollinstanz für die Funkaufklärung (UKI) hat die Aufgabe, die nachrichtendienstliche Aufklärung von satellitengestützter Kommunikation auf ihre Recht- und Verhältnismässigkeit zu prüfen. Der Bundesrat hat gestern folgende drei Personen für die kommende Amtsperiode (2016-2019) als Mitglieder der UKI gewählt:
  • Martin Wyss, stellvertretender Chef Rechtssetzungsbegleitung II im Bundesamt für Justiz, EJPD; 
  • Urs von Arx, Leiter der Sektion Netze und Dienste im Bundesamt für Kommunikation, UVEK; 
  • Patrick Gansner, Chef Strategie und Internationales im Bereich Sicherheitspolitik des Generalsekretariates VBS.
Wyss und von Arx sassen bereits in der letzten Amtsperiode in der 2003 gegründeten Kontrollinstanz. Neu ist Patrick Ganser, der seinen Departementskollegen Michel Liechti ablöst. Man darf sich fragen, warum das VBS eine Person in der Kontrollgruppe hat. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), dessen Ttigkeiten berwacht werden, ist ebenfalls dem VBS angegliedert. Der Chef von Patrick Ganser und dem NDB ist also in beiden Fällen der gleiche Departementsvorsteher ? aktuell noch Ueli Maurer. Darauf angesprochen schreibt das VBS, dass Patrick Ganser für seine Rolle als Mitglied des UKI nicht weisungsgebunden ist. Ausserdem sei nur eines der drei Mitglieder aus dem VBS und dieses dürfe nicht den Vorsitz haben. Für die UKI sei elementar, dass ihre Mitglieder über die für diese Materie nötigen Kenntnisse im Bereich Grundrechtsschutz, Kommunikationstechnologie und Sicherheitspolitik haben. Die Mitglieder würden vom Bundesrat deshalb aufgrund dieser Kriterien und ihrer fachlichen Eignung ausgewählt, so wie dies auch in den gesetzlichen Grundlagen festgelegt sei. Nebst der Kontrolle der Funkaufklärung könnte für die UKI bald auch die Kabelaufklrung hinzukommen. So steht es im neuen Nachrichtendienstgesetz, welches das Parlament dieses Jahr verabschiedet hat. Beim VBS heisst es, dass die UKI derzeit auf ihre aktuellen Aufgaben ausgelegt sei. Man werde mit Blick auf das neue Gesetz in nächster Zeit die daraus entstehenden Aufgaben analysieren und Handlungsbedarf ableiten. Man gehe allerdings nicht davon aus, dass Anpassungen an Form und Arbeitsweise der UKI nötig sein werden. Das Gesetz wird frühstens 2017 in Kraft treten, schätzt das VBS. Bei der UKI s handelt es sich um ein unabhängiges, verwaltungsinternes und interdepartementales Kontrollorgan. Die UKI berichtet jährlich dem Chef VBS, dem Bundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments über seine Kontrolltätigkeiten.



Das könnte Sie auch interessieren