05.05.2017, 13:01 Uhr

Nationalrat fordert die Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer

Die zu viel bezahlten Billag-Mehrwertsteuern für Radio- und Fernsehgebühren sollen den Bürgern zurückbezahlt werden. Allerdings steht noch der Entscheid des Ständerats aus.
Nach einem Urteil des Bundesgerichts darf die Billag seit dem April 2015 keine Mehrwertsteuern mehr auf Radio- und Fernsehgebühren erheben. Der Nationalrat verlangt nun, dass die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuern rückwirkend auf fünf Jahre zurückerstattet werden. Die Motion von Sylvia Flückiger (SVP/AG) wurde dadurch gutgeheissen. Allerdings hängt die Art der Rückzahlung davon ab, ob auch der Ständerat der Motion noch zustimmen wird. In diesem Fall müsste der Bundesrat eine generelle Rückerstattung ausarbeiten. Ansonsten wird es bürokratisch: Mit der alleinigen Zustimmung des Nationalrats müssten Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler einzeln aktiv werden. Die Motion der SVP-Politikerin wurde mit 147 zu 23 Stimmen angenommen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat sich schon vor längerer Zeit mit Konsumentenschutzorganisationen aus dem Tessin und der Westschweiz zusammengetan. Ursprünglich forderten die Verbraucherschützer eine Rückzahlung aller Beiträge, die seit 1995 zu viel einbezahlt wurden, was einem mehrstelligen Millionenbetrag entsprochen hätte. Die jährliche Differenz ohne die Billag-Mehrwertsteuer (seit April 2015) entspricht einem Betrag von 11 Franken pro Jahr.



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