Luzerner IT-Betrugsprozess 22.08.2016, 07:39 Uhr

Das meint die Verteidigung

Am letzten Prozesstag im IT-Betrugsfall bei Actebis hatte die Verteidigung das Wort. Tenor: Den Millionenbetrug hat es so nicht gegeben. Deshalb fordern die Verteidiger einen Freispruch.
Den von der Luzerner Staatsanwaltschaft zur Anklage gebrachte Millionenbetrug beim IT-Händler Actebis hat es nach Angaben der Verteidiger der vier Beschuldigten so nicht gegeben. Sie plädierten für vollständige oder weitgehende Freisprüche. Am Freitag ist der dreitägige Prozess vor dem Luzerner Kriminalgericht mit zwei weiteren Plädoyers der Verteidigung zu Ende gegangen. Sie forderte einen Freispruch ihrer beiden Mandanten. Diese hätten nicht betrügerisch gehandelt und höchstens arbeitsrechtliche, nicht aber strafrechtliche Fehler begangen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, als Angestellte eines Computerherstellers einem Actebis-Kadermann zu fiktiven Bestellungen und nicht gerechtfertigten Rabatten verholfen zu haben. Als Gegenleistung hätten sie einen «Verbrecherlohn» erhalten. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei bedingte Haftstrafen.

Saubere Hände

Die beiden Verteidiger sagten am Freitag in ihren Plädoyers, dass es in der IT-Branche üblich gewesen sei, Bestellungen künstlich zu erhöhen, um den Graumarkt zu beliefern und die Umsätze zu vergrössern. Mit fiktiven Geschäften hätten ihre Mandanten aber nichts zu tun gehabt. Die von den Staatsanwaltschaft vorgebrachten Fälle hätten aus der Warte seines Mandanten den normalen Geschäftsabläufen entsprochen, sagte einer der Verteidiger. Sein Klient habe nie die Absicht gehabt, aus illegalen Handlungen Einkünfte zu erzielen und habe nur passiv Gelder entgegengenommen. Der Verteidiger des anderen Beschuldigten sagte, der Computerhersteller habe durch die Graumarktlieferungen keinen Schaden erlitten. Ohne diese hätte er gar nicht so viele Waren verkaufen können. Nächste Seite: Geld auf das eigene Konto geleitet

Geld auf das eigene Konto geleitet

Neben den Ex-Mitarbeitern des Computerherstellers sind auch zwei ehemalige Actebis-Angestellte, ein Kadermann und ein Buchhalter, angeklagt. Der Kadermann soll nicht nur mit Hilfe der beiden Angestellten des Computerherstellers Rabatte erschlichen haben, sondern 2003 und 2004 auch mit Hilfe des Buchhalters Erträge aus missbräuchlichen Graumarktgeschäften auf sein Konto geleitet haben. Die dem Kadermann vorgeworfene Deliktsumme beläuft sich auf 22 Millionen Franken. Er soll als Haupttäter für sechs Jahre ins Gefängnis. Der Buchhalter leidet unter einer Spielsucht; inwiefern er schuldfähig ist, wird geprüft. Diese beiden Beschuldigten bestreiten die Hauptvorwürfe und geben nur kleinere Delikte zu. Der Verteidiger des Kadermanns forderte den Verzicht auf eine Bestrafung, dies wegen der über zehnjährigen, äusserst belastenden Verfahrensdauer.

Staatsanwaltschaft moniert Ablenkungsmanöver

Die Verteidiger der Actebis-Männer erklärten, dass ihre Mandanten nur das getan hätten, was gängig und toleriert respektive verlangt worden sei. Sie verwiesen auf die zentrale Rolle des Geschäftsführers der Actebis, der über alles informiert gewesen sei und die Kontrolle gehabt habe.  Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Geschäftsführer aber eingestellt - zu Recht, wie die Staatsanwältin am Freitag in ihrer Replik bekräftigte. Sie warf den Verteidigern vor, mit ihrer Kritik von den relevanten Dingen ablenken zu wollen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bekannt gegeben.



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