Luzerner IT-Betrugs-Prozess 19.08.2016, 07:25 Uhr

Verteidiger fordert Strafverzicht

Im Prozess gegen Luzerner IT-Händler, die des Betrugs bezichtigt werden, hat der Verteidiger einen Verzicht auf Strafe wegen des zu langen Verfahrens.
Im Prozess um mutmassliche kriminelle Machenschaften bei einem IT-Händler hat der Verteidiger des Hauptbeschuldigten die wichtigsten Klagepunkte zurückgewiesen. Er kritisierte zudem die Verfahrensdauer von über zehn Jahren und forderte den Verzicht auf eine Strafe. An den Machenschaften beim IT-Händler Actebis von 2003 und 2004 waren gemäss Anklage vier Männer beteiligt. Die Deliktsumme des Hauptbeschuldigten, eines damaligen Kadermanns, beläuft sich auf 22 Millionen Franken. Er soll zur persönlichen Bereicherung und zur Befriedigung seines Geltungsdranges gehandelt haben. Der 52-Jährige soll Erträge aus missbräuchlichen Graumarktgeschäften auf sein Konto geleitet haben und, um an Rabatte zu kommen, Bestellungen fingiert haben. Er soll sich gemäss Anklage unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs und der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht haben und sechs Jahre ins Gefängnis. Wichtigster Komplize des Kadermanns soll ein Buchhalter bei Actebis gewesen sein, der geholfen habe, das Controlling zu manipulieren. Der Buchhalter, der nach eigenen Angaben spielsüchtig ist, soll ferner 1,2 Millionen Franken auf ein eigenes Konto gelenkt haben. Die Schuld des Buchhaltes wird vom Kriminalgericht zu einem späteren Zeitpunkt separat festgelegt. Es will zunächst die Schuldfähigkeit des Spielers abklären lassen. Auf Strafanträge wurde deswegen verzichtet. Nächste Seite: Die Rolle des Geschäftsführers

Rolle des Geschäftsführers hinterfragt

Die Verteidiger der beiden Beschuldigten wiesen die Vorwürfe, ihre Mandanten seien im IT-Handel in illegale Machenschaften verstrickt gewesen, zurück. Sie verwiesen auf den Geschäftsführer der Actebis, der über alles informiert gewesen sei. Die Strafuntersuchung gegen diesen Mann war indes mangels Beweisen eingestellt worden. Der Verteidiger des Buchhalters sagte, sein Mandant habe nur seinen Job gemacht und dem Geschäftsführer vertraut. Einzig eine Fälschung von E-Mails, die er als «Rekonstruktion» bezeichnete, liess er als Straftat gelten. Der Anwalt des Kadermanns erklärte, Graumarkt- und fingierte Geschäfte seien in der IT-Branche mit ihrer «brutalen Konkurrenz» zur Erhöhung des Umsatzes gängig und toleriert gewesen. Sein Mandant sei bei Actebis nicht zeichnungsberechtigt gewesen und unter Kontrolle des Geschäftsführers gestanden. Er habe die vorgegeben Marktregeln nur gelebt, aber nicht arglistig gehandelt.

Bereits durch langes Verfahren bestraft

Auch der Kadermann gibt nur leichtere Delikte zu, die er aber erst nach seiner Zeit bei Actebis begangen hatte. Sein Verteidiger beantragte, hier auf eine Strafe zu verzichten. Er begründete dies mit der langen Verfahrensdauer. Die elf Jahre seien eine Tortur gewesen, sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe ständig unter der Angst einer Verurteilung gelebt. Ihm stehe deswegen eine angemessene Verurteilung zu, denn er habe die Verzögerungen nicht zu verantworten. Die beiden weiteren Beschuldigten arbeiteten für einen Computerhersteller und sollen von dort aus die Machenschaften unterstützt und dafür einen «Verbrecherlohn» kassiert haben, wie die Staatsanwältin ausführte. Sie forderte für sie bedingte Haftstrafen. Ihre Verteidiger ergreifen am Freitag das Wort.



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