IT-Bestechung im Bafu 26.01.2016, 14:45 Uhr

Sechs Personen angeklagt

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Strafuntersuchung in Zusammenhang mit Vergaben bei IT-Projekten im Bundesamt für Umwelt (Bafu) abgeschlossen und klagt sechs Personen beim Bundesstrafgericht in Bellinzona an.
Im Zentrum der Untersuchung standen unter anderem Vergaben von zahlreichen Dienstleistungsvertrgen im Bafu an externe IT-Firmen in den Jahren 2007 bis 2010. Einem der Hauptangeklagten, einem ehemaligen externen IT-Projektleiter, legt die BA mehrfache ungetreue Amtsführung, mehrfaches Bestechen, mehrfaches Sich bestechen lassen sowie Urkundenfälschung zur Last. Ein ehemaliger Sektionschef des Bafu muss sich wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und mehrfachen Sich bestechen lassens verantworten. Zwei weitere Personen werden entweder wegen mehrfachen Bestechens und/oder Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung angeklagt. Für die zwei übrigen Personen lautet die Anklage auf Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung.
Dem damaligen IT-Projektleiter des Projekts DaZu (Datenzugang) wird vorgeworfen, während seines Mandats im Bafu von IT-Anbieterfirmen unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt ca. 118'000 Franken, verlangt, vereinbart und von ihnen erhalten zu haben. Im Gegenzug sorgte er dafür, dass das Bafu mit diesen Unternehmen Dienstleistungsverträge abschloss. Weiter wird ihm vorgeworfen, zusammen mit dem damaligen Leiter Informatik, Logistik und Organisation (ILO) unter Umgehung des öffentlichen Beschaffungsrechts für das BAFU Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen im Wert von etwa einer halben Million Franken über eine von ihm kontrollierte Firma, und nicht direkt beim Anbieterunternehmen beschafft und im Gegenzug dem erwähnten ILO-Chef nicht gebührende geldwerte Vorteile von mehreren 10'000 Franken in Form von Bargeld, Reisen und Geräten zukommen lassen zu haben. Den Schaden zu Lasten des Bafu aus besagten Verträgen beziffert die BA auf über eine halbe Million Franken. Dem erwähnten vormaligen Sektionschef ILO wird seinerseits vorgeworfen, im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit vom Projektleiter DaZu ihm nicht gebührende Vorteile in der Höhe von gesamthaft ca. 50'000 Franken im Gegenzug zu den erwähnten Softwarelizenzen und Informatikdienstleistungen sowie weiteren IT-Vergaben an vom Projektleiter kontrollierte Firmen angenommen zu haben. Sodann wird ihm zur Last gelegt, als Beamter von einer weiteren IT-Anbieterfirma Geräte der Unterhaltungselektronik im Namen und auf Rechnung des Bafu beschafft, jedoch für private eigene Zwecke verwendet zu haben. Der Schaden zulasten des Bafu beträgt diesbezüglich über 50'000 Franken.

Zwei weiteren Mitangeklagten wird vorgeworfen, mit dem ehemaligen IT-Projektleiter im Bafu unrechtmässige Provisionszahlungen in der Höhe von insgesamt 100'000 Franken vereinbart und diesem bezahlt zu haben. Sodann wird zwei weiteren Mitangeklagten zur Last gelegt, den ehemaligen ILO-Chef und den IT-Projektleiter bei der Beschaffung von Softwarelizenzen bzw. IT-Dienstleistungen zum Schaden des Bundes unterstützt zu haben. Bereits im Juli 2015 wurde ein weiterer Beschuldigter mittels Strafbefehl rechtskrftig verurteilt.



Das könnte Sie auch interessieren