24.03.2017, 17:30 Uhr

Graubünden will E-Voting wieder einführen

Bündnerinnen und Bündner sollen bis 2021 elektronisch abstimmen können. Die Kantonsregierung reichte dafür eine Gesetzesrevision ein, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Im Kanton Graubünden soll das E-Voting wieder eingeführt werden, diesmal jedoch für alle Stimmberechtigten. Bereits von 2010 bis 2015 konnte im Bündnerland mittels E-Voting abgestimmt werden – damals war es jedoch nur Auslandschweizern vorbehalten. Das System setzte der Kanton an 18 eidgenössischen und kantonalen Urnengängen sowie an den National- und Ständeratswahlen im Jahr 2011 ein.
«Aktuelle Studien zeigen deutlich die Erwartungshaltung, speziell von jüngeren Stimmberechtigten, in Bezug auf die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe auf», schreibt die Standeskanzlei des Kantons Graubünden in einer Medienmitteilung. Deshalb sei die Regierung weiterhin an der Einführung von E-Voting zu «annehmbaren Bedingungen» interessiert. Als Ziel definiert der Kanton die Einführung eines papierlosen Systems, bei dem die Stimmbürger alle Unterlagen auf elektronischem Weg erhalten. Lediglich während der Übergangszeit würden noch Stimmrechtsausweise auf dem Postweg zugestellt.
Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, will der Kanton bis Ende 2017 die rechtlichen Grundlagen für eine elektronische Abstimmung schaffen. Eine entsprechende Gesetzesrevision ist bereits eingereicht und noch bis am 24. Juni in der Vernehmlassung. Bis Ende 2018 soll gemäss der Bündner Standeskanzlei die Beschaffung eines E-Voting-Systems erfolgen, damit auf Anfang 2020 erste Pilotgemeinden über die Plattform abstimmen können. Ein Jahr später werde das Projekt auf alle Gemeinden ausgeweitet. Die Standeskanzlei betont jedoch, dass Stimmberechtigte nach wie vor die freie Wahl hätten, ob sie brieflich, an der Urne oder elektronisch abstimmen wollten.



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