Elektronische Wahlen 15.05.2017, 16:31 Uhr

Auslandberner müssen sich bis 2019 gedulden

Stimmberechtigte Bernerinnen und Berner, die im Ausland leben, erhalten ihre Wahlunterlagen von den Gemeinden vorerst noch per Post. Eine neue Software zur elektronischen Teilnahme wird zwar beschafft, zum Einsatz kommen wird sie aber erst 2019.
Im Kanton Bern können Auslandschweizer seit 2012 via E-Voting über eidgenössische und kantonale Vorlagen abstimmen. Die elektronische Teilnahme an Wahlen – die «E-Election» – wird aber nicht vor 2019 möglich sein. Dazu braucht es die Einführung einer neuen Software. Demnach können Auslandbernerinnen und -berner im März 2018 bei den Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und die Kantonsregierung nicht elektronisch wählen, wie aus einer am Montag publizierten Antwort des Regierungsrates auf eine Interpellation von SP-Grossrätin Ursula Zybach (Spiez) hervorgeht.

Neue Software steht erst ab 2018 zur Verfügung

Die Verarbeitung von E-Election-Daten werde erst nach der Einführung einer neuen Software zur Ermittlung der Resultate möglich sein, schreibt die Regierung. Die Software werde derzeit beschafft, stehe aber nicht vor Ende 2018 zur Verfügung. Zum Einsatz kommen soll E-Election erstmals bei den National- und Ständeratswahlen 2019. Heute geben Auslandberner ihre elektronische Stimme über das E-Voting-System des Kantons Genf ab. Die Resultate werden danach in die Informatiklösung des Kantons Bern importiert. Erst mit einer neuen Software wird Bern auch E-Election-Daten verarbeiten können. Der Regierungsrat empfiehlt den Gemeinden deshalb, den im Ausland wohnhaften Stimmberechtigen das Wahlmaterial 2018 per Priority-Post zuzustellen, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen und wieder retourniert werden können.

E-Voting für «Inlandberner» nicht vor 2020

Keinen Zeitplan gibt es laut Regierungsrat für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe für alle – also auch für hier wohnhafte – Berner Stimmberechtigten. Dafür seien organisatorische und technische Abklärungen sowie politische Entscheide und Gesetzesanpassungen nötig. Aus heutiger Sicht sei eine Ausdehnung des Versuchsbetriebs von E-Voting auf «Inlandberner» nicht vor 2020 möglich.



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