12.08.2015, 15:01 Uhr

E-Voting in der Schweiz ausgebremst

Der Bundesrat verzögert die Einfühung der elektronischen Stimmabgabe und ignoriert dabei die eigene Roadmap. Das von neun Kantonen eingereichte Gesuch für weitere E-Voting-Versuche wurde abgelehnt.
Das «Consortium Vote électronique» muss bei der Einfhrung der elektronischen Stimmabgabe einen Rückschlag hinnehmen. Grund dafür ist eine Zurückweisung des Bundesrates. Das Gremium wollte für die kommenden Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 die Erlaubnis einholen, in neun Kantonen die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizer anzubieten. Der Bundesrat verwehrt ihnen diesen Wunsch und gestattet im Herbst lediglich den vier Kantonen Basel-Stadt, Genf, Luzern und Neuenburg, E-Voting-Versuche mit Auslandschweizern durchzuführen.  Der Bundesrat begrndet seine Verweigerung mit einer Sicherheitslücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses. Die Schwachstelle im Zürcher Abstimmungs-System, welches vom US-Softwarehersteller Unisys entwickelt wurde, sei bei einem externen Audit entdeckt worden und könne nicht mehr vor den kommenden Wahlen behoben werden. Zudem erfüllt das System des Consortiums laut Bundesrat nicht alle verschärften Anforderungen, die seit dem 1. Juli 2015 gelten.

Roadmap-Ziel verfehlt

Mit einer Roadmap definierte der Bundesrat als Ziel für die Wahlen im Herbst ein E-Voting-Angebot von mindestens der Hälfte aller Kantone. Mit nur vier Kantonen, die nun E-Voting versuchsweise anbieten dürfen, wird dieses Ziel weit verfehlt und die Zahl der E-Voting-Kantone schrumpft wieder auf den Stand von 2011. Die Kantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Thurgau und Zürich koordinieren ihre E-Voting-Aktivitäten im «Consortium Vote électronique» und führen bereits seit 2009 mit dem Zürcher E-Voting-System Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Das System wurde in Absprache mit der Bundeskanzlei laufend weiterentwickelt, mittlerweile ist die zweite Generation im Einsatz. Kürzlich hat der Bundesrat aufgrund der zusätzlich gewonnenen Sicherheit die Obergrenze für elektronisch Abstimmende von 10 auf 30 Prozent der Gesamtbevölkerung angehoben.




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