26.02.2015, 15:16 Uhr

E-Government wird neu aufgegleist

Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat Ende Februar die überarbeiteten Grundlagendokumente für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 zur Konsultation freigegeben.
Die Rahmenvereinbarung, basierend auf der E-Government-Strategie Schweiz von 2007, ist noch bis Ende 2015 gültig. Vor diesem Hintergrund hat der aus Vertretern aller föderalen Ebenen zusammengesetzte Steuerungsausschuss E-Government Schweiz Ende 2013 den Prozess zur Erneuerung der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz lanciert. Der Steuerungsausschuss hat die Entwürfe der erneuerten Grundlagedokumente zur Konsultation zuhanden des Bundes, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie zuhanden des Städte- und des Gemeindeverbandes freigegeben.

Schwerpunktplan anstelle des Katalogs priorisierter Vorhaben

In einer im Sommer 2014 durchgeführten Anhörung wünschten viele Organisationen eine Fokussierung auf eine kleinere Anzahl Projekte mit strategischer Bedeutung. Auch das seit 2009 geführte Programmcontrolling zeigt, dass mit einer Bündelung der Anstrengungen auf weniger Projekte von grösserer Verbindlichkeit mit den vorhandenen Mitteln mehr Wirkung erzielt werden kann. Für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz soll daher ab 2016 ein Schwerpunktplan definiert werden, der den heutigen Katalog mit 59 priorisierten Vorhaben sowie den Aktionsplan ersetzt. Wenige Projekte und dauerhafte gemeinsame Aufgaben, die strategisch relevant sind, werden über Leistungsvereinbarungen an verantwortliche Organisationen übertragen. Während der aus Exekutivmitgliedern aller föderalen Ebenen politisch zusammengesetzte Steuerungsausschuss weiterhin die strategische Gesamtsteuerung wahrnimmt, liegt neu das Controlling und Risikomanagement der Umsetzung bei einem operativen Steuerungsgremium, dem aus Fachleuten aller föderalen Ebenen zusammengesetzten Planungsausschuss. Dies ermöglicht eine engere Begleitung und Steuerung der festgelegten Massnahmen. Das Konzept des Schwerpunktplans wird Bund, Kantonen und Gemeinden ebenfalls zur Konsultation vorgelegt.



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