08.12.2014, 11:28 Uhr

E-Government soll selbstverständlich werden

Mit einem Leitsatz geben sich die Schweizer Verwaltungen die Stossrichtung für künftige E-Government-Aktivitäten vor. Danach werden virtuelle Behördengänge «selbstverständlich».
Heute müssen Bürger und Unternehmensvertreter für Behördengänge oftmals noch die Amtsstube besuchen. Bund, Kantone, Gemeinden und Städte arbeiten daran, dass der Besuch in Zukunft jederzeit und überall auch per Mausklick erledigt werden kann. Das gemeinsame Organ Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an einer Sitzung nun einen Leitsatz für künftige Aktivitäten definiert: «E-Government ist selbstverständlich: Schnelle, transparente und wirtschaftliche elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung.» So weit, so löblich. In der Realität ist E-Government von der «Selbstverständlichkeit» noch einige Jahre oder Prozesse entfernt. Das weiss auch der Steuerungsausschluss. Unter anderem fehlen für den virtuellen Besuch in der Amtsstube über alle föderalen Ebenen hinweg teilweise noch die rechtlichen Grundlagen. Wie der Steuerungsausschuss in einer Mitteilungschreibt, sind geeignete rechtliche Grundlagen die erfolgreiche Umsetzung von E-Government-Vorhaben essentiell. Dehalb wurde das Vorhaben «Wissensmanagement E-Government-Recht» neu in den Katalog priorisierter Vorhaben und in den Aktionsplan 2015 aufgenommen. Damit sollen der Ausbau und die Pflege der Wissensplattform «E-Government und Recht» sowie die juristische Beratung in Projekten finanziell unterstützt werden.



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