07.03.2017, 07:30 Uhr

Datenschützer Lobsiger hält an Kritik an Bundesratvorlage fest

Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, bleibt bei seiner Kritik an der Bundesratsvorlage zum Beschaffungswesen und geht davon aus, dass es sich um eine «Kommunikationspanne und nicht um bewusste Desinformation» handelte.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger hält an seiner Kritik an den Plnen des Bundesrates zum Beschaffungswesen fest, der weite Teile geheim halten möchte. Lobsiger hatte dies als «Rückschritt in die Steinzeit» kritisiert. Er bedaure, dass eine solche Intervention nötig gewesen sei, sagte Lobsiger in einem am Montag in der «Luzerner Zeitung» und im «St. Galler Tagblatt» veröffentlichten Interview. «Ich hoffe, dass sie einmalig bleibt - und gehe davon aus, dass es sich um eine Kommunikationspanne handelt und nicht um eine bewusste Desinformation.»

Er macht seinen Job

Der Bundesrat hatte am 16. Februar erst am frühen Abend seine 161 Seiten starke Botschaft zur Revision des Beschaffungswesens veröffentlicht. In der Medienmitteilung dazu sprach die Landesregierung ihre Geheimhaltungspläne gar nicht an. Erst durch eine Mitteilung des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 20 Minuten später erfuhr die Öffentlichkeit davon. «Die Regierung kann vorschlagen, was ihr sinnvoll erscheint. Erstaunt hat mich, dass dieser wesentliche Punkt nicht in der Medienmitteilung erwähnt wurde. Dann ist es meine Aufgabe als Öffentlichkeitsbeauftragter, auf diesen Punkt aufmerksam zu machen», sagte Lobsiger im Interview dazu. Schon im Februar hatte der Datenschutzbeauftragte des Bundes das Parlament aufgefordert, dem Bundesrat in diesem Punkt nicht zu folgen. Sonst werde es für Bevölkerung und Medien nicht mehr nachvollziehbar sein, wie die Behörden beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen mit Steuergeldern umgingen. Durch Medien seien teure Pannen bei Beschaffungen aufgedeckt worden. Man habe daraus wichtige Lehren gezogen.

Korruption vorbeugen

Nun möchte der Bunderat, dass nur noch Beschaffungen ab einem Auftragswert von 50'000 Franken publiziert werden. «Kleinere Ausgaben wären ausgenommen. Das können Ausgaben für Essen oder Reisen sein, die sehr heikel sein können. Genau hier müsste das Öffentlichkeitsgesetz greifen.», sagte Lobsiger den beiden Zeitungen. Hinzu kommt, dass über dem Schwellenwert von 50'000 Franken auch nur noch ein kleiner Teil der Dokumente publiziert werden soll. Zum Beispiel Verträge oder Offerten möchte der Bundesrat künftig unter Verschluss halten.

Herausforderung Digitalisierung

Wegen der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung hat der Jurist eine ganze Reihe von Aufgaben, die er gleichzeitig bewältigen muss. «Ich stelle deshalb vermehrt IT-Fachleute an.» Auf Seiten der Verwaltung und staatsnaher Betriebe will Lobsiger Grossprojekte wie das «Mobility Pricing» bei Strasse und Schiene «konstruktiv-kritisch» oder das Erfassen und Bearbeiten von Patientendaten für Statistiken im Gesundheitswesen im Auge behalten. Auch die Werbeallianz Admeira von SRG, Ringier und Swisscom werde ein Thema sein. Die Internetnutzer rief Lobsiger zu mehr kritischer Distanz auf: «Die Konsumenten sollen die Geschäftsbedingungen der Internetkonzerne durchlesen und sie nicht einfach wegklicken. Und wo möglich sollen sie wählen, wie viel sie von sich preisgeben wollen.» Auf die Anbieter wollen der Datenschutzbeauftragte und seine Mitstreiter in der Schweiz und Europa weiter Druck ausüben, damit die Unternehmen sich bei den Geschäftsbedingungen an europäische Standards und beim Datenschutz an die Bedingungen des Staates halten, «in denen die Person lebt, deren Daten er bearbeitet».



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