15.06.2015, 16:18 Uhr

Bundesrat ist gegen Open-Source-Verbot

Das TiSA-Abkommen will gemäss geleakten Dokumenten Beschränkungen für Open-Source-Beschaffungen einführen. Nationalrat Balthasar Glättli wollte vom Bundesrat wissen, was dieser davon hält.
Derzeit werden hinter verschlossenen Türen völkerrechtlich bindende Verträge zum Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA) beschlossen. 50 Länder nehmen an den Verhandlungen teil, darunter auch die Schweiz. Weil die Öffentlichkeit offiziell nicht über die Inhalte der Verträge informiert wird, ist sie auf andere Quellen angewiesen. Wie die Whistleblowing-Plattform «Wikileaks», die letzte Woche Auszge aus den Verhandlungen verffentlichte. Darunter auch die geplanten Bestimmungen über den elektronischen Handel. In diesen steht unter anderem, dass jedes Land, das sich den TiSA-Regeln unterwirft, bei internationalen Ausschreibungen stets auch Anbieter proprietärer Software berücksichtigt muss. Reine Open-Source-Ausschreibungen wären nicht mehr erlaubt. Für Nationalrat Balthasar Glättli wäre dies aber eine wichtige Bedingung, sollte beispielsweise der Bund einmal eine Weiterentwicklung von benutzerfreundlicher Verschlüsselungssoftware ausschreiben, wie es Deutschland mit gpg4win gemacht hatte. Darum wollte Glttli vom Bundesrat nach den Verffentlichungen wissen, ob und wie Open-Source-Beschaffungen durch die internationalen TiSA-Verträge behindert würden. Und ob der Bundesrat ein Open-Source-Verbot als falsch erachten würde. Bundesrat Schneider-Ammann schreibt in der Antwort:
Für Open-Source-Befürworter schön zu hören, dass sich der Bundesrat gegen ein Verbot stemmen würde. Bloss geht es im TiSA-Abkommen nicht darum, sondern lediglich um das Nicht-Erlauben von Open-Source-Exklusiven-Ausschreibungen. Balthasar Glättli sah sein Versäumnis ein und wird die Frage noch einmal neu stellen. Er wird dann wissen wollen, ob ein TiSA-Vertrag akzeptabel wäre, wenn darin staatliche Ausschreibungen verboten wären, welche zwingend vom Anbieter offenen Source Code einfordern. Zum TISA-Vertrag wird der Bundesrat auch dann nicht dezidiert Stellung nehmen. In seiner ersten Antwort sagte er bereits, «von unbekannter Seite an die Öffentlichkeit gebrachte Texte und deren Authentizität» grundsätzlich nicht zu kommentieren.



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