30.08.2016, 16:59 Uhr

Bern darf eigene Software veröffentlichen, behauptet ein Gutachten

Der Kanton Bern darf eigene Software ohne neue gesetzliche Grundlage veröffentlichen, steht in einem juristisches Gutachten.
Auf 131 Seiten steht geschrieben, weshalb der Kanton Bern ohne neue gesetzliche Grundlagen eine Software-Entwicklung als Open-Source veröffentlichen darf – in den meisten Fällen jedenfalls: Unter anderem ist im vom Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern in Auftrag gegebenen Gutachten zu lesen: «Die Bereitstellung von OSS dürfte kaum je als schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit zu taxieren sein: OSS ist keine marktfähige Gratisleistung, die den privaten Konkurrenten das Wirtschaften verunmöglicht. Denn aus Sicht des Kunden sind nicht nur die Kosten des Codes (die bei OSS naturgemäss wegfallen) relevant, sondern die gesamten Kosten des Softwarebetriebs (inkl. Anpassungen und Integration, Support, Wartung, u.dgl.) und auch andere Wettbewerbsparameter, insbesondere Qualität, Funktionsumfang, Benutzerfreundlichkeit oder Nebendienstleistungen. OSS ist mit anderen Worten zwar quelloffen, aber nicht kostenlos. Entsprechend bleibt Privaten in der Praxis regelmässig Raum für wirtschaftliche Tätigkeit, und von einer faktischen Verdrängung [die als schwerer Eingriff zu taxieren wäre] kann nicht die Rede sein. (…)». Mit dem Gutachten soll die rechtliche Situation geklärt sein, um eine 2014 verabschiedete Motion umzusetzen, sagt der Verein CH Open. Damals stimmte der Berner Grossrat einstimmig für die Freigabe von Open Source Software durch die Kantonsverwaltung. Mit dem Gutachten können nun sowohl der Kanton wie auch die Berner Gemeinden intern oder durch Externe entwickelte Fachanwendungen veröffentlichen, sagt CH Open. Der Entscheid kam für die Open-Source-Gemeinde offenbar zur richtigen Zeit: Sie willl unter anderem, dass in Bern die ##{"type":"__invalid__InterRed::Userlink","linktype":"e","linkoffset":0,"ziel_ba_name":"","bid":0,"cid":0,"extern":"mailto:http:\/\/www.bern.ch\/mediencenter\/medienmitteilungen\/aktuell_ptk\/betreuungsgutscheine-kredit-fuer-e-government-loesung\/dokumente\/stadtratsvortrag-e-government-betreuungsgutscheine.pdf\/@@download\/file\/Stadtratsvortrag","fragment":"","t3uid":0,"page":0,"text":"Anwendung f\u00fcr die Verwaltung der Betreuungsgutscheine","target":"_top","alias":"","_match":"","_custom_params":[]}#! sowie ##{"type":"__invalid__InterRed::Userlink","linktype":"e","linkoffset":0,"ziel_ba_name":"","bid":0,"cid":0,"extern":"mailto:http:\/\/www.bern.ch\/mediencenter\/medienmitteilungen\/aktuell_ptk\/kredite-fuer-beschaffungssoftware\/dokumente\/stadtratsvortrag-submiss-ablosung-pdf-142-kb.pdf\/@@download\/file\/Stadtratsvortrag","fragment":"","t3uid":0,"page":0,"text":"die neue Beschaffungs-Applikation","target":"_top","alias":"","_match":"","_custom_params":[]}#! als Open Source Software freigegeben werden. CH Open hofft, dass das Berner Gutachten auch anderen Kantonen und der Bundesverwaltung als Vorbild dienen wird.



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