01.03.2017, 06:35 Uhr

Bedingte Freiheitsstrafe für Luzerner IT-Chef

Das Urteil im Luzerner Bestechungsprozess ist gesprochen: Der ehemalige Informatikchef des Kanton Luzern wird schuldig gesprochen und zu einer Freiheits- und Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Beschuldigte will das Urteil anfechten.
Ein Informatikchef des Kantons Luzern hat sich bei Beschaffungsaufträgen der Bestechung schuldig gemacht. Das Kriminalgericht verurteilte den ehemaligen Staatsbediensteten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer bedingten Geldstrafe. Der Beschuldigte akzeptiert das Urteil nicht. In dem am Dienstag durch den Sprecher des Beschuldigten veröffentlichen Urteil kam das Gericht zum Schluss, dass sich der Informatiker als Chef der Informatikabteilung des Kantons Luzern bestechen liess und 2010 und 2011 heimlich Provisionen von Firmen kassierte, nachdem diese Aufträge seiner Dienststelle erhalten hatten Das Kriminalgericht verurteilte den 49-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken (90 Tagessätze zu 120 Franken). Dem Staat muss er eine Deliktsumme von rund 227'000 Franken zurückzahlen und für knapp 30'000 Franken Verfahrenskosten aufkommen. Vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung wegen angeblich vordatierter Verträge gegenüber der Steuerprüfung wurde er freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv und damit ohne Begründung vor.

Neuer Tatbestand

Wie der Sprecher mitteilte, geht der Beschuldigte in Berufung und verlangt ein schriftlich begründetes Urteil. Das Gericht habe den Beschuldigten von den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe freigesprochen und ihn stattdessen für einen von der Anklage nicht geltend gemachten Tatbestand verurteilt, heisst es im Communiqué. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht, ist noch nicht entschieden, wie deren Sprecher auf Anfrage sagte. Ein definitiver Schuldspruch würde die Tür für mögliche Schadenersatzklagen seitens des Kantons öffnen. Nächste Seite: Gericht folgt den Anträgen nicht

Gericht folgt Anträgen nicht

Der Verteidiger des ehemaligen Amtschefs hatte vor Gericht Mitte Februar einen Freispruch gefordert. Die Anklage beschuldigte den Mann unter anderem der ungetreuen Amtsführung und plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, ein Jahr davon unbedingt. Der mutmassliche Schmiergeldskandal flog auf, als die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsparlaments die Beschaffungen der Informatik in den Jahren 2009 bis 2011 unter die Lupe nahm. Im März 2013 reichte die Staatskanzlei Strafanzeige ein. Der Staatsanwalt hatte erklärt, der Beschuldigte habe die Nebeneinkünfte den Vorgesetzten verschwiegen und von einem «undurchsichtigen Vertragswerk» profitiert. Durch den Jobwechsel von der Privatwirtschaft zum Dienststellenleiter beim Kanton habe sich das Einkommen des Mannes von vorher 63'000 auf «schlappe» 15'400 Franken reduziert, was er nicht habe hinnehmen wollen. Der Verteidiger erklärte vor Gericht, die Provisionen seien auf Grund eines Vertrages erfolgt, der vor seiner Zeit als Dienststellenleiter abgeschlossen wurde; als er das Amt angetreten habe, sei er in dieser Sache nicht mehr aktiv gewesen. Es seien sogar weniger Aufträge an die betreffenden Firmen ergangen als vorher. Der Angeklagte sagte aus, er wisse heute, dass die fraglichen Verträge nicht unproblematisch gewesen seien. Er sei aber überzeugt, keine unrechtmässigen Handlungen begangen zu haben.



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