12.01.2015, 11:15 Uhr

Swisscom mit Finma-konformer Gesprächsaufzeichnung

Swisscom lanciert die IT-Dienstleistung «Mobile Voice Recording». Damit können insbesondere Finanzdienstleister ihre Mobiltelefongespräche, SMS und Verbindungsinformationen aufzeichnen und sicher aufbewahren. Sie erfüllen so auch Anforderungen der Finanzmarktaufsicht (Finma).
Mobile Voice Recording (MVR) zeichnet Mobiltelefongespräche, SMS und Verbindungsinformationen auf und archiviert diese verschlüsselt für mindestens zwei Jahre. Zur Aktivierung des Services registrieren die Finanzdienstleister ihre aufzeichnungspflichtigen Mobilfunkanschlüsse bei Swisscom. Die Aufzeichnung funktioniert geräteunabhängig und ohne Verzögerung, da sie direkt am Mobilfunkanschluss erfolgt. Entsprechend ist auch keine spezielle Software für das Endgerät erforderlich. Bei Verbindungen zu einem für Mobile Voice Recording registrierten Anschluss hört der Gesprächspartner zunächst eine Ansage, die über die Aufzeichnung informiert. Die aufgezeichneten Gespräche würden in Form verschlüsselter Dateien in Swisscoms Rechenzentren in der Schweiz abgelegt, ergänzt mit Verbindungsinformationen wie Datum, Gesprächsdauer und Rufnummer, heisst es. Die Verschlüsselung der Gesprächsinhalte erfolge dabei mittels Public Key-Verfahren, wobei einzig der Kunde als Inhaber des Private Key Zugriff auf die Dateien habe, versichert Swisscom. Diese könnten somit ausschliesslich von vorgängig autorisierten Personen entschlüsselt werden. Zudem werden laut Anbieterin alle Zugriffe protokolliert.

Die Finma wills

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verlangt, dass insbesondere im Effektenhandel interne und externe Telefongespräche sowie die zugehörigen Verbindungsinformationen aufgezeichnet und während mindestens zwei Jahren unverändert aufbewahrt werden. Diese Pflicht umfasst Gespräche sowie elektronische Korrespondenz (SMS) via Mobiltelefon. Die Nutzung von Kommunikationsmitteln, bei welchen die Aufzeichnung nicht sichergestellt werden kann, ist nicht mehr zulässig. Spätestens Anfang 2017 müssen auch in den EU- und EWR-Staaten Gespräche via Fest- und Mobilfunknetze aufgezeichnet werden. Mobile Voice Recording von Swisscom funktioniere unabhängig vom Standort, so auch für die Mobilkommunikation im Ausland, betont der Schweizer Telekomriese. «Mit Mobile Voice Recording können unsere Kunden auch Auflagen der FINMA erfüllen. Wir sind stolz, als erste Schweizer Mobilfunkanbieterin eine Lösung bereitzustellen, die zusätzlich auch die verschärften Finanzmarktrichtlinien des Europäischen Parlaments berücksichtigt»,
ist Adrian Mühlethaler, Produktmanager Mobile Voice Recording bei Swisscom, überzeugt.

Weitere Informationen zu Mobile Voice Recording: www.swisscom.ch/mvr. Die Finma-Marktverhaltensregeln finden sich im entsprechenden Rundschreiben der Behrde.



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