Nach Insieme-Skandal 14.12.2016, 11:15 Uhr

Finanzkontrolle soll besser informieren

Der Direktor der Finanzkontrolle soll mehr Kompetenzen erhalten und besser über Prüfungen informieren. Der Ständerat hat am Mittwoch Änderungen des Finanzkontrollgesetzes einstimmig gutgeheissen.
Das Hauptziel ist ein besserer Informationsaustausch zwischen Finanzkontrolle, Departementen, Bundesrat und weiteren Akteuren. Das Parlament hatte die Änderungen nach dem Debakel um das Informatikprojekt Insieme gefordert. Die Finanzkontrolle (EFK) muss den Bundesräten künftig die vollständigen Prüfberichte zustellen und nicht wie bis anhin nur die Zusammenfassungen. Zudem muss sie Mängel in der Geschäftsführung den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) melden. Die Stellen für interne Revision müssen der Departements- oder Amtsleitung sowie der EFK jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit, Feststellungen und den Stand der Umsetzung wichtiger Empfehlungen erstatten. Eine weitere Neuerung betrifft den Direktor oder die Direktorin der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Er oder sie soll in Zukunft selbst über die Aktenherausgabe und die Einvernahme von Mitarbeitenden entscheiden können, ohne die bisher notwendige Zustimmung der betroffenen Departementsvorsteher. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Das 2001 lancierte Informatikprojekt Insieme, mit dem veraltete Systeme ersetzt werden sollten, musste 2012 abgebrochen werden. Die Kosten beliefen sich auf 116 Millionen Franken. In ihrer Untersuchung stellten die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen fest, dass vor allem mangelnde Führung und Aufsicht zum Scheitern geführt hatten.



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