30.03.2016, 13:05 Uhr

Bern, Graubünden, Jura kommen voran bei E-Health, Zürich nicht

Der Entwicklungsstand der kantonalen Projekte zu E-Health ist höchst unterschiedlich. Fortschritte machen Bern, Graubünden und der Jura, in Zürich stockt die Finanzierung.
Die Bürger im Kanton Genf können schon seit Jahren ein elektronisches Patientendossier führen. Dort ist das Portal MonDossierMedical.ch im Regelbetrieb. Circa 130'000 Patienten, 597 Ärzte und Spitäler sowie unter anderem 75 Apotheken sind heute an den Dienst angeschlossen, sagte Aurélie Rosemberg, Leiterin des Bereichs eHealth im Kanton Genf jüngst am «Swiss eHealth Forum». So weit wie die Genfer sind allerdings die wenigsten kantonalen Projekte.
Im Kanton Bern treibt die Inselgruppe, bestehend aus dem Inselspital, dem Spital Netz Bern und dem Betreiber Swisscom, ein E-Health-Projekt voran. Die Gruppe setzt auf das Swisscom-Dossier «Evita». Die elektronische Krankenakte erlaubt es den Spitälern, die Austrittsdokumente weitgehend automatisiert an zuweisende Ärzte zu senden. Das «Externe Zugangsportal und Zuweisungsmanagement» hat die Inselgruppe auf Konformität mit den Kriterien der Strategie eHealth Schweiz prüfen lassen. Wie die Tester von der Berner Fachhochschule schreiben, haben die Träger in dem Projekt im Bereich «Bereitschaft» ein gutes bis sehr gutes Ergebnis erreicht. Aufgrund der räumlichen Beschränktheit erhält die Lösung jedoch nur das Label Regional.

Südostschweizer Plattform

Die Kantone Glarus und Graubünden sowie das Fürstentum Lichtenstein wollen bei E-Health offenbar zusammenspannen. Dafür ist im Januar im Kantonsspital Graubünden der Verein «eHealth Sdost» gegründet worden. Aktuell zählt der Verein 30 Mitglieder, der Wunsch lautet aber, alle ambulant und stationär Leistungserbringer in der Region Südostschweiz als Unterstützer zu gewinnen. Als Ziel steht auf der Agenda, den Aufbau einer Stammgemeinschaft für die Führung von elektronischen Patientendossiers zu unterstützen. Gleichzeitig ist der Verein Auftraggeber für den Aufbau der eHealth-Plattform. Allerdings will er die Plattform nicht selbst betreiben. Nächste Seite: Jura und Zürich

Hüftgelenkoperation im Jura

Noch in den Anfängen ist das E-Health-Projekt des Kantons Jura. Die Grundlagen sind aber gelegt. Die Evaluation durch die Berner Fachhochschule ergab, dass vorausschauend geplant wurde, die wesentlichen Akteure im Projekt gut eingebunden sind und die grosse Herausforderungen im Hausarztbereich erkannt wurden. Denn die Systemlandschaft bei den niedergelassenen Ärzten ist sehr heterogen (von 35 befragten Medizinen besitzen 22 eine Software für die Dokumentation ? allerdings von 12 verschiedenen Herstellern). Die Prüfer kommen dennoch zu dem Ergebnis, dass das «Projet Jurassien de plateforme Cybersant» gut aufgestellt sei. Es erhielt dasGtesiegel Bereitschaft. Als nächster Schritt ist im Jura eine kurze Pilotphase vorgesehen. Diese soll im Bereich der Hüftgelenkoperation umgesetzt werden, da es hier klar definierte und eingespielte Prozesse gibt. So wollen die Projektverantwortlichen den Mehrwert von E-Health rasch demonstrieren. Für die Ausweitung des Projekts auf andere medizinische Behandlungen gibt es noch keine Pläne. Ebenso wurden zwar mögliche Anbieter um Leistungs- und Kostenschätzungen gebeten, ein Umsetzungspartner ist zurzeit aber nicht noch gewählt.

Finanzierungsstopp in Zürich

Die Swisscom ist im Kanton Zürich der Umsetzungspartner für das E-Health-Projekt. Der Verein Trgerschaft ZAD (Zürich Affinity Domain) hat das Projekt konzipiert. Unklar ist indes die Finanzierung. Im Januar hatte der Regierungsrat des Kantons Zrich einen Zuschuss aus dem Lotteriefonds in Höhe von 4,8 Millionen Franken beantragt. Von dem Betrag sollten die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzhilfen (1,9 Millionen Franken) die an den Kanton zurückfliessen. Letztendlich wäre der Lotteriefonds mit gut 2,9 Millionen Franken belastet worden. Diese Pläne hat die Finanzkommission des Zürcher Kantonsrates jüngst gestoppt. Wie die Nachrichtenagentur sda berichtete, lehnte die Finanzkommission die Anschubfinanzierung des Patientendossiers ab. Wie Kommissionspräsidentin Beatrix Frey-Eigenmann (FDP) auf Anfrage sagte, hätten sie und ihre Kollegen zwar keine Zweifel am Projekt. Allerdings sei die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass beim Patientendossier das Kriterium der Gemeinnützigkeit nicht gegeben sei. Deshalb sei gemäss Lotteriefonds-Reglement eine Mittelentnahme nicht zulässig.



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