03.03.2017, 00:00 Uhr

Weitere Verurteilung im Actebis-Betrugsfall

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 34-Jährigen wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher Urkundenfälschung und falscher Anschuldigung verurteilt. Er war der vierte Angeklagte im Actebis-Betrugsfall.
Im Millionenbetrug beim einstigen IT-Grosshändler Actebis hat das Luzerner Kriminalgericht einen 34-jährigen Buchhalter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Beschuldigte ist nach Ansicht des Gerichtes trotz Spielsucht schuldfähig.
Das Kriminalgericht war bereits im September 2016 zum Schluss gekommen, dass sich der Buchhalter 2003 und 2004 mehrerer Delikte schuldig gemacht habe, nämlich des gewerbsmässigen Betruges, der mehrfacher Urkundenfälschung und der falschen Anschuldigung. In einem Anklagepunkt erfolgte ein Freispruch. Die Schuldfrage wurde damals noch offen gelassen.
Beim Beschuldigten handelt es sich um einen notorischen Glücksspieler. Auf Antrag der Verteidigung liess das Gericht abklären, ob der Mann überhaupt schuldfähig sei.
Wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht, wird die volle Schuldfähigkeit bejaht. Wegen einer diagnostizierten psychischen Störung wurde aber eine ambulante Behandlung ohne Aufschub des Strafvollzugs angeordnet. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig.
Der Hauptangeklagte, der Vorgesetzte des Buchhalters bei Actebis, war im September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Vor Gericht standen zudem zwei Mitarbeiter eines Computerherstellers. Einer wurde zu 14 Monaten bedingt verurteilt, einer freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Schweizern missbräuchliche Graumarktgeschäfte vorgeworfen. Die Verteidiger bestritten die Vorwürfe ganz oder weitgehend und verwiesen auf das damals raue Gebaren im IT-Grosshandel.



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